Dasss er das Fahrzeug heute und jetzt auf technischen einwandfreien Zustand zu prüfen hat und den Zustand in 2 Jahren einfach nicht beurteilen kann,
Das lieber Rene ist nicht korrekt - ein Blick in die zurunde liegenden Rechtsnormen untermauert meine Aussage (die ich natürlich in Kenntnis dieser Norm getroffen habe).
In der "HU-Richtlinie" - vollständier offizieller Titel "Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO" wird nämlich ein EM wie folgt definiert:
Zitat von Bundesministerium für VerkehrEM – Erhebliche Mängel
Mängel, die zu einer Verkehrsgefährdung oder unzulässigen Umweltbelastung führen oder auf Abweichungen einer Fahrzeugeinrichtung oder eines Fahrzeugteils von Vorschriften und den hierzu ergangenen Richtlinien beruhen; dazu zählen auch Mängel, die eine Verkehrsgefährdung erwarten lassen.
Eine Nachprüfung ist erforderlich.
Keine Zuteilung einer Prüfplakette.
Und damit kann ein Prüfer dir sehr wohl die Plakette verweigern, wenn er anhand des allgemeinen Pflegezustandes des Wagens, der im letzten Prüfzeitraum zurückgelegten Kilometer und der Einsicht des Vorführenden (schönes Positiv-Beispiel von @MrUrb) nicht abnimmt (deine "Zombies"), dass derjeinige in den nächsten zwei Jahren die kommende Verkehrsgefährdung rechtzeitig erkennt und handelt. Und natürlich kommt auch hier wieder der "Ermessensfreiraum" des Prüfers ins Spiel.