Scheibenwechsel bei jedem Belagwechsel? - Angefressen nach TÜV-Besuch

  • Dasss er das Fahrzeug heute und jetzt auf technischen einwandfreien Zustand zu prüfen hat und den Zustand in 2 Jahren einfach nicht beurteilen kann,

    Das lieber Rene ist nicht korrekt - ein Blick in die zurunde liegenden Rechtsnormen untermauert meine Aussage (die ich natürlich in Kenntnis dieser Norm getroffen habe).


    In der "HU-Richtlinie" - vollständier offizieller Titel "Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO" wird nämlich ein EM wie folgt definiert:


    Zitat von Bundesministerium für Verkehr

    EM – Erhebliche Mängel


    Mängel, die zu einer Verkehrsgefährdung oder unzulässigen Umweltbelastung führen oder auf Abweichungen einer Fahrzeugeinrichtung oder eines Fahrzeugteils von Vorschriften und den hierzu ergangenen Richtlinien beruhen; dazu zählen auch Mängel, die eine Verkehrsgefährdung erwarten lassen.


    Eine Nachprüfung ist erforderlich.
    Keine Zuteilung einer Prüfplakette.


    Und damit kann ein Prüfer dir sehr wohl die Plakette verweigern, wenn er anhand des allgemeinen Pflegezustandes des Wagens, der im letzten Prüfzeitraum zurückgelegten Kilometer und der Einsicht des Vorführenden (schönes Positiv-Beispiel von @MrUrb) nicht abnimmt (deine "Zombies"), dass derjeinige in den nächsten zwei Jahren die kommende Verkehrsgefährdung rechtzeitig erkennt und handelt. Und natürlich kommt auch hier wieder der "Ermessensfreiraum" des Prüfers ins Spiel.

  • Das lieber Rene ist nicht korrekt - ein Blick in die zurunde liegenden Rechtsnormen untermauert meine Aussage (die ich natürlich in Kenntnis dieser Norm getroffen habe).
    In der "HU-Richtlinie" - vollständier offizieller Titel "Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO" wird nämlich ein EM wie folgt definiert:


    Und damit kann ein Prüfer dir sehr wohl die Plakette verweigern, wenn er anhand des allgemeinen Pflegezustandes des Wagens, der im letzten Prüfzeitraum zurückgelegten Kilometer und der Einsicht des Vorführenden (schönes Positiv-Beispiel von @MrUrb) nicht abnimmt (deine "Zombies"), dass derjeinige in den nächsten zwei Jahren die kommende Verkehrsgefährdung rechtzeitig erkennt und handelt. Und natürlich kommt auch hier wieder der "Ermessensfreiraum" des Prüfers ins Spiel.

    Man sollte den Tank der Waschanlage vergrößern. Die 5 Liter reichen nicht für 2 Jahre. :wacko:

  • Dann machen wir's halt gleich ganz einfach, und kein Fahrzeug bekommt mehr eine Plakette
    wenn entweder der Besitzer keinen ausreichenden Kenntnisnachweis vorlegen kann,
    oder das Fahrzeug nicht scheckheftgepflegt ist. :spinn:


    Irgendwelchen Ermessensspielraum der wie Gummi ausgelegt werden kann,
    kann ich null leiden.
    Wenn du da an irgendeinen Stinkstiefel kommst der letzte Nacht keinen hoch bekommen hat,
    kann er dir die Plakette verweigern :thumbdown:
    Was zählt ist der jetzige Zustand, Punkt.
    Und wenn mir ein Prüfer mit so einem Käse wie dem TE kommt, frag ich ihn ob er den die Stärke gemessen hat.

  • Wie immer im Leben

    Das stimmt schon Bernd und wird sich glaube ich auch nie ändern :)

    kann er dir die Plakette verweigern

    Ganz genau Peter :thumbup: und sowas kann ich auf den Tod nicht leiden .
    Ich war 1988/89 ( bin ja schon etwas älter jetzt :) ) 10 oder 11 Monate bei der D...a, da hab ich einiges erlebt.

  • Irgendwelchen Ermessensspielraum der wie Gummi ausgelegt werden kann,
    kann ich null leiden.

    Dafür gibt es ja den Prüfkatalog mit einer detaillierten Beschreibung der Prüfpunkte - passen die alle, gibt es die Plakette. Natürlich ist die in der Richtlinie definierte Vorschau nicht klar definiert - aber thats life und eine gepflegte Konversation hat noch nie geschadet.


    Man sollte den Tank der Waschanlage vergrößern. Die 5 Liter reichen nicht für 2 Jahre.

    Immer schön objektiv bleiben - dieser Vergleich ist leider nicht dazu geeignet - du fährst ja auch nicht mit einen leeren Tank hin - oder?


    Der Prüfpunkt dazu sähe im Übrigen so aus - da ist gar keine Größe definiert ;)


    HU-SWA.jpg

  • Hups ich wollte hier gar net so eine Riesen Diskussion beginnen und vor allem keinen Streit unter den Forums-Mitgliedern anzetteln....bitte vertragt euch alle wieder <3<3<3<3


    Ich hab jetzt grad mal nachgemessen, die Scheiben haben 20,2mm. Das kommt mir jetzt schon ziemlich knapp vor. Deutlicher Rand aussen.
    Leider weiß ich die Min- Dicke nicht, und ich hab auch äußerlich keine Stempelung gefunden ?(

  • Das Mindestmaß bei der kleinen Bremse vorne wäre 20,4, insofern hatte der Prüfer recht
    und hätte eigentlich keine Plakette erteilen dürfen.
    Also Scheiben vorne neu und die neuen Beläge kannst du auf einer absolut eben Platte
    (Glas-, Marmorplatte) mit einem 150-220er Papier noch mal abziehen und wieder verwenden.
    Außer es ist dir zu fett, dann mach einfach neue rein, kosten ja nicht die Welt.

  • Geiler Thread hier wieder :)
    Zum Post 21: Irgendwie ist das schon richtig und gut so. Beispiel, Bremsleitungen, die sind ziemlich rostig aber noch dicht. Hier kann man sicher sagen die halten nicht bis zur nächsten HU und somit darf/muss die Plakette verweigert werden.

  • Edit: Aber die Prüfer übertreiben es oft, manchmal kann man nur den Kopf schütteln.


    Bei meinem Cabi waren LED Kennzeichenbeleuchtungen verbaut und ich wollte diese wieder gegen OEM ersetzen und hab einfach vergessen die reinzustecken à erheblicher Mangel. Gut das ich vor Ort war und ihm gut zugeredet habe.