Und lustig dahingehend - an dem TE-Wagen ist jetzt eine 20 Jahre alte Stoßstange vorhanden - Abnutzung, Parkrempler, etc. sind bei 150tkm wohl eher die Regel als die Ausnahme - Wieso ist dann eine niegelnagelneue als Anspruch möglich?
Ich möchte bitte keine forumstypischen Grundsatzdiskussionen auslösen sondern einfach nur mal Denkanstöße geben. Der aktuelle Fall bietet sich dazu ja an. Jeder hat dazu sicherlich seine Meinung und keine ist richtig oder falsch.
So wie es aussieht haben der TE und die anderen beschrieben Fälle doch noch Glück gehabt und die Regelungen funktionieren. Ob das in 5 Jahren auch noch so funktioniert? Wieder ein Grund mehr den Wagen stehen zu lassen und das Fahrzeugleben als Trailerqueen fortzusetzen - stelle mir gerade en HU-Prüfer vor, wenn ich mit dem Coupe auf nem Hänger huckepack ankomme und ihn auf den Bremsenprüfstand schiebe
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Das ist auch erklärbar. Wie schon erwähnt wurde ist ein Unfallwagen schlichtweg weniger Wert, darüber brauchen wir uns nicht streiten. Bei neueren Fahrzeugen wird im Gutachten ein Wertverlust durch den Unfall festgelegt. Bei älteren Wagen sagt man die Neuteile der Reparatur heben den Wertverlust durch den Unfall auf. Klingt auch logisch, denn wie du schon sagt, war vorher ein Bauteil das bereits gelebt hat an dem Fahrzeug und nachher ist ein neues dran mit in der Regel makellosen Lack. Das gibt eine gewisse Steigerung des Wertes.
Wenn Teile nicht mehr Lieferbar sind bekommst du das Geld ausgezahlt und darfst dir selbst eine Alternative suchen. Das hatte ich vor einigen Jahren als ich einen Schaden an einem anderen BMW hatte. Älteres Modell und eine Felge war kaputt. Diese war nicht mehr lieferbar bei BMW. Als Folge musste ich vier neue Felgen bezahlt bekommen. In meinem Fall habe ich dann 4x den Preis der nicht mehr lieferbaren Felge bekommen. War dann für eine Felge der BMW übliche Preis von ca. 400€. Letztendlich war mir dann überlassen ob ich die Felgen aufarbeiten lasse oder mit gebrauchte kaufe und diese mit dem Geld aufarbeiten lassen, (was ich letztendlich auch getan habe).
Am besten mit einem Gutachter unterhalten, der kann dir alles erklären. Es gibt natürlich für fast alles eine Regelung. Im Falle das jemand das Geld einsackt und nichts macht ist der Schaden dann aber auch registriert. Sollte nochmal ein Unfall mit dem Wagen sein wird der Vorschaden mit einbezogen und dann gibt es eventuell, oder eher sogar sicher, kein Geld mehr! Daher ist es auch wichtig als Selbstreparateur eine abschließende Reparaturbescheinigung anzufordern.
Ich fahre derweil meinen Wagen und genieße ihn
Falk das siehst du natürlich richtig. Mein Hinweis auf die 3 Schäden und die 4K€ bezog sich ausschließlich auf die Mitmenschen, die das eben nicht selbst reparieren und wirklich nur die Kohle einsacken. In Berlin gab es einen Fall, dass jemand damit sein Geld verdient hat - 23 Versicherungsfälle bis es dann mal auffiel
Das ist dann aber auch eher Versicherungsbetrug mit gestellten Unfällen. Eine ganz andere Geschichte.