Unfall - Schadenshöhe?

  • Hab jetzt nicht alles gelesen und nur beiläufig, aber ich hatte ebenso einen Schaden am Auto und das ging über die gegnerische Haftpflicht und einen Gutachter. Bei dem Fahrzeugalter wird nicht mehr nach Schwacke abgerechnet. Der Gutachter zieht dazu ähnliche Fahrzeuge auf dem Markt herbei und vergleicht die Preise. Zusätzlich wurden bei mir dokumentierte werterhaltende und wertsteigernde Maßnahmen berücksichtigt. In meinem Fall war das die revidierte Hinterachse sowie die Gasanlage. Da kommt man dann bei einer alten Gurke immernoch über 8k € Wiederbeschaffungswert. Sollte z.B. kein Fahrzeug mit Gasanlage am Markt verfügbar sein (vergleichbar), wird der Wert bestimmt plus den Aufschlag den eine Umrüstung beim Fachbetrieb kosten würde (also ~2,5k €).


    Damit hier etwas realer Fakt ins Halbwissen kommt.


    Kleiner Nachtrag: Da hilft es schon etwas selteneres zu haben, weil es dann kaum vergleichbares auf dem mittlerweile eh dünnen e46 Markt gibt.

  • Hm, das kann aber auch kein harter Fakt sein.
    Mein (zu dem Zeitpunkt) 14 Jahre alter 5er hat bei dem Ditscher den mit ne Frau beim Einparken verpasst hat, ne Bewertung nach DAT und Schwacke bekommen.
    Sicherlich gehen beide eigentlich nur bis Max. 12 Jahre, nichtsdestotrotz wird danach wann immer möglich bewertet.

  • Hab jetzt nicht alles gelesen und nur beiläufig, aber ich hatte ebenso einen Schaden am Auto und das ging über die gegnerische Haftpflicht und einen Gutachter. Bei dem Fahrzeugalter wird nicht mehr nach Schwacke abgerechnet. Der Gutachter zieht dazu ähnliche Fahrzeuge auf dem Markt herbei und vergleicht die Preise. Zusätzlich wurden bei mir dokumentierte werterhaltende und wertsteigernde Maßnahmen berücksichtigt. In meinem Fall war das die revidierte Hinterachse sowie die Gasanlage. Da kommt man dann bei einer alten Gurke immernoch über 8k € Wiederbeschaffungswert. Sollte z.B. kein Fahrzeug mit Gasanlage am Markt verfügbar sein (vergleichbar), wird der Wert bestimmt plus den Aufschlag den eine Umrüstung beim Fachbetrieb kosten würde (also ~2,5k €).


    Damit hier etwas realer Fakt ins Halbwissen kommt.


    Kleiner Nachtrag: Da hilft es schon etwas selteneres zu haben, weil es dann kaum vergleichbares auf dem mittlerweile eh dünnen e46 Markt gibt.

    Die Vorgehensweise bei dem Schaden an meinem Coupe war 1:1 so wie von Dir beschrieben und somit ein reeller Wiederbeschaffungswert errechnet. Die gegnerische Versicherung hat das Gutachten auch sofort akzeptiert.

  • Das lässt ja hoffen, schließlich haben wir hier auch schon anderes berichtet bekommen.
    Klar, romantisieren wir die Autos ein wenig.
    Aber realistisch betrachtet lässt sich doch sagen, dass es immer schade ist, wenn ein E46 "gehen" muss. Bessere Autos kann man heute nicht mehr kaufen. (meine Meinung)
    Klar halten BMW Freunde wie ich ihren durchreparierten 6zylinder für "unbezahlbar". Fakt ist, es sind alte Autos, mit meist geringem Restwert, was es um so härter macht, wenn man einen Unfall hat, und ein Schaden von 2500€ als wirtschaftlicher Totalschaden zählt.
    Ich finde es jedoch lobenswert, wenn sich Gutachter für die Wertermittlung am Markt orientieren, denn so langsam werden gute echt selten und selbst mein "stino" 330 touring ist heute mehr wert, als ich in 2016 dafür bezahlt habe. :D

    Speed has never killed anyone, suddenly become stationary, that's what gets you!
    -Jeremy Clarkson-

  • Fast volle Zustimmung - besonders die Romantisierung - das trifft es wohl am Besten.

    Ich finde es jedoch lobenswert, wenn sich Gutachter für die Wertermittlung am Markt orientieren,

    Und genau da komme ich als Realist nicht ganz mit klar - ich habe gestern einfach mal nach 328ci bei mobile.de gesucht: BMW - 328 - Coupe - Baujahr 1998 bis 2000.


    Dann kommt ein low-miler mit 39tkm für 8,8T€ aus Italien - der ist sein Geld sicherlich wert, wenn er keinen Rost hat, Ausstattung ist ziemlich ok.


    Und dann von 120 bis 170tkm für die fahrbereiten Angebote reicht der Preis von 5,5 bis 13T€ - die hochpreisigen sind bis auf eine Ausnahme "Unikate" sprich z.T. komplett verbastelte Tuningobjekte - da trifft dann m.M.n. die Romantisierung nicht zu sondern der Irrglaube das für die Umbauten reingesteckte Geld wieder zu bekommen - siehe "HiFi Anlage für 4.500€". Der Markt für solche Fahrzeuge ist dann aber so klein und die Fahrzeuge weichen so von einem normalen 328ci ab dass der Vergleich nicht taugt.


    Und dann bleibt da noch der graue mit 140tkm für 7k und der grüne mit 127tkm für 10,5k jeweils vom Händler. Beide fast gleich ausgestattet und nur 14tkm auseinander aber 3,5T€ beim Wunschpreis dazwischen - wie kann ein Gutachter dort einen Markt einschätzen? Zumal das ja immer Preise sind die sich die Händler wünschen aber nicht bekommen werden. Der graue kann für 6T€ weggehen, wenn der wirklich gut ist - bei Jahrgang '35-Fahrern habe ich da aber so meine berechtigten Zweifel.


    Mobile selber schätzt das ja auch nicht anders ein:
    mobile_Preisbewertung.jpg


    Lange rede kurzer Sinn - ich hoffe für alle von uns, das wir in keine Situation kommen wo eine solche Preisermittlung notwendig ist. Und auch ganz offen und ehrlich zu dem Fall hier in dem Thread - Vielen Dank für das Beispiel warum die Versicherungen so schön teuer sind - diesen "Schaden" (habe ja nur das Bild der kaputten Stoßstange und des Rücklichtes gesehen) bekommt eine Partnerwerkstatt einer Versicherung für 1000€ in 2 Tagen repariert. Leidtragende sind die Versicherten auf welche die darüber hinausgehenden "Schätzkosten/Wertermittlungskosten" umgelegt werden. Ich war schon immer dafür Unfallschäden stets reparieren und dann bezahlen zu lassen, statt dieser ganzen fiktionalen Wertermittlungsnummer und Auszahlung ohne MwSt-Nummer und dann gurken die Leute mit 3 Vorschäden aber 4T€ in der Tasche rum und freuen sich über das ach so tolle Versicherungssystem made in Germany :meinung:

  • Man sollte aber beachten das bei der relativ geringen Schadenshöhe der Wiederbeschaffungswert keine Rolle spielt.


    Ob da jetzt 5K oder 7K stehen ist bei 3,5K Schaden schlicht egal.


    Ein Schelm wer jetzt böses dabei denkt ;)


    Grüße
    Sven

  • @M54B25 Deine Beobachtung ist richtig, keine Frage. Aber genau so wirds gemacht. Der Gutachter nutzt dabei ein Tool welches vergleichbare Inserate aufgrund der Eingaben raus filtert. Dort spielt die Laufleistung +- x km und die Ausstattung eine Rolle. Dann werden Vergleichsangebote herbeigezogen, in meinem Fall 3 Kategorien. Eine Kategorie betrifft deutlich günstigere Inserate, eine Kategorie betrifft sehr teure Inserate und eine Kategorie betrifft dann Inserate die preislich dazwischen liegen. Daraus wird dann ein Schnitt berechnet zur Preisfindung. Den Ausdruck aller Vergleichsinserate habe ich mit dem Gutachten auch bekommen.


    Die billigen waren natürlich ranzig, die teuren sehr gepflegte Liebhaberwagen und die mittelpreisigen waren Durchschnittswagen. So, da kommt man dann je nach Randbedingungen vielleicht auf 5k plus dann folgend die wertverbessernden Faktoren (nachweisbare Reparaturen, Teilrestaurationen, Zustand etc. pp) und bei mir noch die LPG Anlage. Schwupps bist du deutlich über 8k€.


    Und ja, es hilft tatsächlich wenn teilweise vergleichbare Fahrzeuge zu mondpreisen inseriert werden, auch diese zählen zur Preisfindung. Solange es nicht nur ein Ausreißer ist und es noch 2-3 andere in diesem Mondpreissegment gibt.


    Letztendlich ist es doch so: Dem geschädigten soll kein wirtschaftlicher Nachteil durch den unverschuldeten Unfall entstehen. Was hilft eine Schwacke bewertung wenn es real auf dem Markt für den Preis nicht die Möglichkeit gibt ein vergleichbares Kfz zu kaufen? Nichts... Daher kommt dann bei alten und/oder speziellen Fahrzeugen ein Marktvergleich dazu. Ab wann Schwacke nicht mehr genutzt wird liegt wohl am Alter und dann noch speziell am Fahrzeug und der Marktverfügbarkeit. So ist es real bei mir passiert, da könnt ihr euch den Rest jetzt schön reden wie ihr wollt :rolleyes:


    Es zählt auch nicht was hier manch ein User zahlen würde für ein Angebot. Es gibt teilweise Leute die dann auch 10k für einen mittelmäßigen e46 ausgeben, weil sie ihn einfach haben wollen und vom Händler mit Garantie. War der Kauf zu teuer? Sicherlich... Trotzdem kommen solche Verkäufe zustande.

  • und dann gurken die Leute mit 3 Vorschäden aber 4T€ in der Tasche rum un

    Das ist soweit richtig Bernd. Aber man sollte auch die Zeit nicht vergessen die ich investiere, wenn ich so einen Unfall repariere. Alles abbauen, Teile besorgen, Teile zum Lackieren bringen und alles wieder anbauen.
    Natürlich gibt es immer wieder schwarze Schafe . Aber viele können das auch nicht selber reparieren und lassen es dann auch machen.
    Ich hatte jetzt 2 mal einen Wirtschaftlichen Totalschaden und noch 2 weitere kleinere Unfälle mit dem E46, beim ersten hab ich 3 Monate lang repariert.
    Wem will ich das Auto noch verkaufen?. Bleibt dann nur noch der ' Oleg und der Bolek ' und ab über die Grenze :) .
    Bei einem Unfallwagen habe ich immer eien Wertverlust, egal ob ich den reparieren lasse oder es selber mache. Klar, wenn ich's machen lass und Belege habe, wird der Wertverlust nicht ganz so hoch sein. Wie bei einer Reparatur die ich selber mache.

  • Ebenso ein interessanter Punkt. Bei der fiktiven Abrechnung kann der geschädigte letztendlich selbst entscheiden was er macht. Fährt er mit der beschädigten Karre weiter, darf er das. Dafür ist das Auto weniger Wert und als Ausgleich hat er das Geld bekommen. An sich nichts verwerfliches.


    Will er es selbst reparieren hat er dann aber Pech wenn mehr Kosten aufkommen. Das ist einfach das Risiko einer Eigenreparatur. Es zahlt einem dann auch niemand den Mehraufwand wie @bmwlenker schreibt. Wenn im Gutachten steht es sind 5 Arbeitsstunden veranschlagt und man selbst braucht 10 Stunden, ist das persönliches Pech. Dauert die Instandsetzung des Blechs doch länger (da aufwändiger), ebenso Pech. Eine Werkstatt könnte noch Mehrkosten geltend machen.


    Baue ich jetzt eine gebrauchte gute Stoßstange anstatt einer Neuen an und hab Geld gespart, ja das geht. Aber gesetzlich ist nunmal ein Anspruch auf Neuteile. Der Fehler liegt dann nicht bei den Geschädigten, sondern dann müsste man eine Gesetzesänderung anstreben um dem entgegenzuwirken.

  • Letztendlich ist es doch so: Dem geschädigten soll kein wirtschaftlicher Nachteil durch den unverschuldeten Unfall entstehen.

    Absolut richtig Michael aus jeglicher Sicht - rechtlich, moralisch, wirtschaftlich - das muss das Ziel der Schadensregulierung sein!


    Und dazu meine ganz eigene Meinung: dann bitte gibt es nur die Option der fachgerechten Reparatur + die Zahlung der Wertminderung. Weil bis zum Schrotti oder Dummenverkauf mit den 3 zusätzlichen Beulen und kaputten Plasteteilen rumzufahren und 3k€ in der Tasche zu haben ist leider genau das Gegenteil!


    Aber man sollte auch die Zeit nicht vergessen die ich investiere, wenn ich so einen Unfall repariere.

    Falk das siehst du natürlich richtig. Mein Hinweis auf die 3 Schäden und die 4K€ bezog sich ausschließlich auf die Mitmenschen, die das eben nicht selbst reparieren und wirklich nur die Kohle einsacken. In Berlin gab es einen Fall, dass jemand damit sein Geld verdient hat - 23 Versicherungsfälle bis es dann mal auffiel :pinch:


    Ich behaupte sogar, dass deine Reparaturen weit über das einer normalen Werkstatt rausgegangen sind - da dort z.T. die AWS doch sehr knapp kalkuliert sind und wirklich nur das Instandsetzen bezahlt wird - nicht das gute und schöne Instandsetzen.


    Aber gesetzlich ist nunmal ein Anspruch auf Neuteile

    Und jetzt wird es richtig lustig - kann BMW die Teile überhaupt noch neu liefern? Grad mal geschaut bei einem 328ci gibt es die Stoßstange noch - was mache ich aber in 5 Jahren? Zubehörteile mit minderer Qualität? Gebrauchtteile im gleichen Fahrzeugalter aber ohne Beschädigungen? Reparatur mit GfK und Spachtelmasse?


    Und lustig dahingehend - an dem TE-Wagen ist jetzt eine 20 Jahre alte Stoßstange vorhanden - Abnutzung, Parkrempler, etc. sind bei 150tkm wohl eher die Regel als die Ausnahme - Wieso ist dann eine niegelnagelneue als Anspruch möglich?


    Ich möchte bitte keine forumstypischen Grundsatzdiskussionen auslösen sondern einfach nur mal Denkanstöße geben. Der aktuelle Fall bietet sich dazu ja an. Jeder hat dazu sicherlich seine Meinung und keine ist richtig oder falsch.


    So wie es aussieht haben der TE und die anderen beschrieben Fälle doch noch Glück gehabt und die Regelungen funktionieren. Ob das in 5 Jahren auch noch so funktioniert? Wieder ein Grund mehr den Wagen stehen zu lassen und das Fahrzeugleben als Trailerqueen fortzusetzen - stelle mir gerade en HU-Prüfer vor, wenn ich mit dem Coupe auf nem Hänger huckepack ankomme und ihn auf den Bremsenprüfstand schiebe :D