Leebmann24 und die große Enttäuschung bei Reklamation

  • Scheint sich um eine überraschende Klausel in den AGB zu handeln, mit der Folge das eine solche Regelung zumindest fragwürdig ist.

    Du kannst ja mal vor Gericht versuchen mit deiner Aussage zu argumentieren, aber

    1. Leebmann24 ist die Webseite eines BMW Autohauses, also eines auf BMW und BMW-Teile spezialisierten Händlers und kein Gemischtwarenladen wie T€mu.
    2. Die AGB's mit 12 Paragraphen sind übersichtlich und präzise ausgeführt und auf jeder Seite im Footerbereich zu finden. Ausgedruckt sind der Text 8 Seiten und die Schrift ist 11pt groß. Ein normal begabter Anwender, der die gewünschten z.T. sehr spezifischen Ersatzteile anhand von Explosionszeichnungen und einer Fahrzeugspezifischen Zuordnung finden kann, sollte daher auch in der Lage sein die AGBs zu finden und lesen zu können.
    3. Der von mir oben dargestellte Hinweis zur Montage taucht auf jeder Seite konsequent auf, den permanent zu übersehen, würde schon weh tun.


    Als normal veranlagter Online-Kunde im Jahre 2024 ist das von Dir genannte Überraschungsmoment wohl eher die Ignoranz einer Vielzahl von Kunden sich auch mal die vertraglichen Grundlagen seines Vertragspartners anzuschauen und für sich selbst zu bewerten - es sei denn man heißt Pippi Langstrumpf wohnt in Bullerbü und setzt beim Onlinekauf stets eine rosarote Brille auf...

  • Du kannst ja mal vor Gericht versuchen mit deiner Aussage zu argumentieren, aber

    1. Leebmann24 ist die Webseite eines BMW Autohauses, also eines auf BMW und BMW-Teile spezialisierten Händlers und kein Gemischtwarenladen wie T€mu.
    2. Die AGB's mit 12 Paragraphen sind übersichtlich und präzise ausgeführt und auf jeder Seite im Footerbereich zu finden. Ausgedruckt sind der Text 8 Seiten und die Schrift ist 11pt groß. Ein normal begabter Anwender, der die gewünschten z.T. sehr spezifischen Ersatzteile anhand von Explosionszeichnungen und einer Fahrzeugspezifischen Zuordnung finden kann, sollte daher auch in der Lage sein die AGBs zu finden und lesen zu können.
    3. Der von mir oben dargestellte Hinweis zur Montage taucht auf jeder Seite konsequent auf, den permanent zu übersehen, würde schon weh tun.


    Als normal veranlagter Online-Kunde im Jahre 2024 ist das von Dir genannte Überraschungsmoment wohl eher die Ignoranz einer Vielzahl von Kunden sich auch mal die vertraglichen Grundlagen seines Vertragspartners anzuschauen und für sich selbst zu bewerten - es sei denn man heißt Pippi Langstrumpf wohnt in Bullerbü und setzt beim Onlinekauf stets eine rosarote Brille auf...

    Da der Online Shop keine Einschränkungen vorsieht und für Endverbraucher geöffnet ist, gilt auch die gesetzliche Gewährleistung für Endverbraucher. Eine Einschränkung in den AGB wäre unwirksam.

  • Da der Online Shop keine Einschränkungen vorsieht und für Endverbraucher geöffnet ist, gilt auch die gesetzliche Gewährleistung für Endverbraucher. Eine Einschränkung in den AGB wäre unwirksam.

    ??? Das habe ich gar nicht geschrieben oder irgendwie auch nur ansatzweise erwähnt. Was wolltest du daher mit deinem Beitrag zum Ausdruck bringen?

  • ??? Das habe ich gar nicht geschrieben oder irgendwie auch nur ansatzweise erwähnt. Was wolltest du daher mit deinem Beitrag zum Ausdruck bringen?

    Das von mir ins Feld geführte Überraschungsmoment gilt m.E. trotz des Hinweises von Leebmann. Die Bedingung ist nicht substantiert ausgeführt und führt auch nicht zum Ausschluss des Gewährleistungsanspruches.

  • Das von mir ins Feld geführte Überraschungsmoment gilt m.E. trotz des Hinweises von Leebmann. Die Bedingung ist nicht substantiert ausgeführt

    Wäre mir neu, dass ein Verkäufer bereits vorab eine gerichtsfeste Ausführung sämtlicher Überraschungsmomente darlegen muss - das nenne ich weltfremd.


    Das du beim Bestellvorgang die AGB zur Kenntnis genommen hast und dies explizit bestätigt, stellt dich dann immer noch vor Überraschungen?


    Aber ok ich gebe an dieser Stelle auf an den Menschenverstand zu appellieren und nehme überraschend zur Kenntnis, das Lesen und Verstehen nicht immer eine Selbstverständlichkeit sind. Ihr, die derart simple AGBs überraschend findet, dürft gerne vor Gericht ziehen, eine Rechtsschutzversicherung missbrauchen oder euch anderweitig rechtlich lächerlich machen - meinen Segen als Atheist habt ihr - Amen 🙏

  • AGB die gegen gesetzliche Regelungen verstoßen kann ich durch lesen nicht gültig machen.

    https://easyrechtssicher.de/wa…C%20ebenfalls%20unwirksam.


    Wozu dient der letzte Absatz Deiner Ausführungen? Jemanden wegen einer abweichenden Rechtsauffassung in einer sachlichen Auseinandersetzung zu diskreditieren oder lächerlich zu machen lässt tief blicken.


    Wie mißbraucht man eigentlich eine Rechtsschutzversicherung? Da nimmt man die vertragsgemäßen Leistungen in Anspruch oder nicht. Dazu zählt auch die Prüfung einer Erfolgsaussicht für eine rechtliche Auseinandersetzung. Eine solche Beratung bieten viele Rechtsschutzversicherungen bedingungsgemäß an.

    HG Matthias

    2 Mal editiert, zuletzt von Luggi ()

  • Nach meinem Kenntnisstand ist eine Einschränkung des gesetzlichen Gewährleistungsrechts zum Nachteil des Verbrauchers generell unwirksam. Unabhängig davon in welcher Form darauf hingewiesen wird.
    Das gilt ja auch beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler bspw., auch wenn diese sich sehr gerne versuchen davor zu drücken.


    Meiner Meinung nach ist das was Leebmann da hinschreibt eine Einschränkung zum Nachteil des Verbrauchers und damit unwirksam. Innerhalb eines Jahres nach Kauf (bzw. Lieferung) liegt die Beweislast, dass das Teil zum Zeitpunkt der Lieferung Mangelfrei war nunmal beim Verkäufer, ohne wenn und aber.
    "Freie Vertragsgestaltung" gibts bei B2C nunmal einfach nicht. Obs einem nun gefällt oder nicht.

    Wenn sich einzelne Firmen versuchen darüber hinwegzusetzen, ist das letztendlich nicht nur dem Verbraucher, sondern auch den regelkonform agierenden konkurrierenden Händlern gegenüber unfair.

    Das muss man als Händler nunmal mit einpreisen, und nicht sich iwelche inpraktikablen Regelungen einfallen lassen um das zu umgehen.


    Und klar wird mit der Gewährleistung ein Haufen Unfug getrieben, und natürlich hat kein Verkäufer darauf Lust. Das ändert aber nichts an der Rechtslage... Das muss ich ja genauso beim Verkauf von Gebrauchtteilen durch.

  • Dani,

    das ist genau der Punkt.

    Leebmann versucht gar nicht das B2C-Recht zu "dehnen" sondern versucht, durch den Hinweis zum Einbau durch Fachpersonal das B2B-Recht anwendbar zu machen und somit das B2C-Recht zu umgehen.


    Ob das überhaupt möglich ist - keine Ahnung. Moralisch definitiv fragwürdig.


    Grüße

    Sven

  • Leebmann versucht gar nicht das B2C-Recht zu "dehnen" sondern versucht, durch den Hinweis zum Einbau durch Fachpersonal das B2B-Recht anwendbar zu machen und somit das B2C-Recht zu umgehen.

    Das ändert nunmal nichts daran, dass sie an einen Verbraucher im Sinne des §13 BGB verkaufen. Egal was man da drumherumkonstruiert.
    Wenn dann müssten sie von vorneherein sagen, dass sie nur an gewerbliche Kunden verkaufen. Sollte man dann fälschlicherweise auch ohne bspw. Gewerbenachweis dort als Endkunde bestellen (können), DANN könnte man anfangen darüber zu diskutieren was dann rechtlich anwendbar ist.

    Unabhängig des Hinweises bleibt es (in meinen Augen...) ein Verkauf an einen Verbraucher, daran ändert das auch überhaupt nichts.

  • Hallo zusammen,


    ich darf heute die Info geben, dass mein Leebmann-Teile-Gewährleistungs-Problem gelöst werden konnte. Diverse Mails mit dem Sachbearbeiter dort führten in der Folge zu einem persönlichen Anruf des GF bei mir und wir konnten den Vorgang besprechen. Ich habe das defekte Teil dann einschicken können und eine Gutschrift wurde veranlasst.

    Das ist ein guter Zug des Unternehmens Leebmann24. Herzlichen Dank dafür! Aber im Grunde hätte ich es von vornherein und auch ohne meine Mails und Interventionen so erwartet.