Scheint sich um eine überraschende Klausel in den AGB zu handeln, mit der Folge das eine solche Regelung zumindest fragwürdig ist.
Du kannst ja mal vor Gericht versuchen mit deiner Aussage zu argumentieren, aber
- Leebmann24 ist die Webseite eines BMW Autohauses, also eines auf BMW und BMW-Teile spezialisierten Händlers und kein Gemischtwarenladen wie T€mu.
- Die AGB's mit 12 Paragraphen sind übersichtlich und präzise ausgeführt und auf jeder Seite im Footerbereich zu finden. Ausgedruckt sind der Text 8 Seiten und die Schrift ist 11pt groß. Ein normal begabter Anwender, der die gewünschten z.T. sehr spezifischen Ersatzteile anhand von Explosionszeichnungen und einer Fahrzeugspezifischen Zuordnung finden kann, sollte daher auch in der Lage sein die AGBs zu finden und lesen zu können.
- Der von mir oben dargestellte Hinweis zur Montage taucht auf jeder Seite konsequent auf, den permanent zu übersehen, würde schon weh tun.
Als normal veranlagter Online-Kunde im Jahre 2024 ist das von Dir genannte Überraschungsmoment wohl eher die Ignoranz einer Vielzahl von Kunden sich auch mal die vertraglichen Grundlagen seines Vertragspartners anzuschauen und für sich selbst zu bewerten - es sei denn man heißt Pippi Langstrumpf wohnt in Bullerbü und setzt beim Onlinekauf stets eine rosarote Brille auf...