Beiträge von Teckel

    Alter... Was für einen Müll!!!


    Nach dem ich mich 3 mal durchringen mußte, den völligst unformartierten Text zu lesen...


    Was soll denn der Blödsinn?


    Zitat

    Den Fehler wie mit dem BMW werde ich nicht nochmal machen, denn auch ich wurde sogesehen betrogen.


    Also hast Du schon so gesehen betrogen wurdest, wolltest du dann weiter betrügen und den Wagen wieder los werden?


    Zitat

    Da ich aber alle möglichen Mängel in den Vertrag geschrieben habe,

    Schließt Du mit diesem Satz aus, dass es weitere Mängel gab...


    Das sind tolle Ansatzpunkte für den gegnerischen Anwalt. :no:


    Mir fehlen die Worte...

    Zitat

    Er sagt er war beim Anwalt und der Anwalt hätte gesagt, er hat das Recht das Auto abzugeben

    Er hat ja auch das Recht, das Auto abzugeben !!!
    Da braucht man auch gar nicht drüber diskutieren - nur halt nicht an dich zurück zu geben :D


    Weitere Telefongespräche verbieten! Hinweis auf eine schriftliche Anfrage seines Anwalts! Bei weiteren Anrufen sofort darauf hinweisen, dass ein "dritter" mithört und auf Lautsprecher schalten. Kleines Gedächtnisprotokoll anfertigen. Dann ein Vorgangstagebuch anlegen.


    29.01.2016 16:30 Uhr
    Auto unter Hinweis auf Mängel nach Probefahrt verkauft.


    01.02.2016 07:28 Uhr
    Anruf bezüglich Rücknahme. Hinweis auf angebliches Rückgaberecht. Ablehnung durch meine Person. Hinweis auf den Rechtsweg.


    02.02.2016 15:39 Uhr
    Zeuge: Maxi Chschwör
    Gesprächsprotokoll:
    "Du Hurensohn nimmst die Karre zurück oder ich komme vorbei...!"


    usw.


    Hilft einem später ungemein. Und ja.... Muss alles nicht sein - wegschmeißen kann man das später aber immer noch. Aber nicht haben weil zu faul - ist doof.


    Gruß Teckel

    Herzlich willkommen im Forum!


    a) Titel deines Postings ist nicht aussagekräftig. Bitte ändern
    b) Angaben zum Fahrzeug machen!
    c) Ja, du hast gerade eine Problem - trotzdem stellt man sich kurz vor!
    d) Konkrete Angaben zum Sachverhalt. Wann trat der Fehler auf, womit wurde ausgelesen, was wurde am Fahrzeug verändert etc.


    Gruß Teckel

    Also ich bin letztens 274 km/h gefahren... Aber rückwärts!!!
    Deshalb behielt ich auch die Geschwindigkeitsanzeige mal ne Minute genau im Blick!!!
    Danach habe ich wieder in mein Buch geschaut ;)
    Bis auf das ständige Knacken in den Ohren und den darauf folgenden Druckausgleich fand ich die Reise im ICE ... interessant :D


    Freut mich, dass Du Dich über Dein Auto freust.
    Lass Dir den Spaß nicht nehmen und genieße frische Luft.


    Gruß Teckel

    Dein Einwand trägt ungemein zum Verständnis bei ;)
    Außerdem falsch ;) Du sprichst vom veräußern und nicht vom kaufen.
    Das Veräußern nennt man dann ????


    Noch einfacher konnte ich es nicht fassen, um klar zu machen was ich mein!!!


    Gruß Teckel

    Ist das denn alles so schwer?


    Ein tolles Auto steht an der Strasse. Davor steht ein Mann. Der sagt: 5.000 € dann deiner. Du gibst ihm 5.000 €! Kaufvertrag erfüllt? Na klar doch... Es sei denn, er hatte kein Eigentum an der Sache! Sprich: er gehört ihm nicht. (In diesem Fall gehst Du ja auch nicht zum Eigentümer und sagst - Her mit der Karre!)


    Aber der Kaufvertrag ist doch erfüllt!!!


    Aber er kann nichts verkaufen, was ihm nicht gehört!
    Aber er kann Dich Betrügen!


    Also kauft man etwas vom Eigentümer! Also von der Bank!
    Nicht vom Besitzer - der nur gerade im Besitz des Fahrzeugs ist!!!


    So alles klar jetzt?