Beiträge von Biber320

    Meine Meinung:


    Apple war der Pionier in Sachen Touchscreen bzw Smartphones. Die ersten Apple Modelle waren Nachahmern weit überlegen.
    Mittlerweile hat Apple die Führung abgegeben. Man muss sich nur diverse Top Listen ansehen.
    Ich habe jetzt mein zweites Samsung. Meine Freundin ihr zweites iphone. Kann also beides beurteilen.
    Apple ist einfach zu bedienen, relativ gesehen. Nervig ist da zum Beispiel, dass ich es nicht mal schnell an einen anderen PC als meinen anschließen kann, um kurz nen paar mp3 rüber zu schieben.
    Android ist vielseitiger, ich kann alles personalieren, Start Bildschirm mit widgets belegen, es sieht einfach schöner aus.


    Es liegt letztlich am Nutzer, was er haben möchte. Will er, dass es leicht zu lernen ist, zackig Apple gekauft.
    Versteht er was von Technik, Möglichkeiten eines Smartphones und preis/Leistung, Android.


    Jedem das seine.


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    soo, gerade TÜV machen lassen, leider einige Dinge angefallen:


    Werkstatt: Meisterbetrieb Volker Gieseke, Hannover



    Querlenker l. + Halter v.l. ersetzen: (197 € + 96 € )+ 52 € Einbau = 345 €
    Pendelstütze v.l. 22 € + 17 € = 49 €
    Bremsscheiben und Beläge v. ern.: (149€+80€) + 70 € = 299 €
    TÜV/AU 90 €


    War jetzt schon ein paar mal in dieser Werkstatt, jemand auch mal dort gewesen?
    Muss sagen, freundliche Leute da, hab mich auch mit dem Meister Gieseke kurz unterhalten und sehr ehrliche Meinungen bezüglich nicht originaler Ersatzteile bekommen.


    Also, empfehlenswert im Raum Hannover! Was die Preise angeht, kann ich nicht viel vergleichen, nur mit der NL Hannover, aber der Vergleich hinkt.....

    Danke für die vielen zusprüche hier! Ich bin kein anscheißer der wegen jedem bisschen Leute abkassiert..
    Ich kenne mich nur sehr gut aus mit der stvzo, auch aus eigenem Interesse zu Autos.
    Ich habe schon sehr viele karren gesehen die einfach nicht mehr der Verkehrssicherheit entsprachen. Das solche Autos nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen ist denke ich jedem hier recht. Dass das der betroffenene oft nicht versteht ist auch klar...
    Wieder etwas ab vom Thema, rechtfertige ich mich auch nicht mehr weiter.


    Falls jemand so eine Frage wie hier hat gerne raushauen, ich beschränke mich aufs wesentliche in Zukunft :)


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    Zux schrieb: "Affe" steh ich drüber aber muss nicht sein oder?


    Ich denke ich wurde hier missverstanden. Wenn jemand sein Kennzeichen woanders hin schraubt ist mir das egal.
    Ist das Kennzeichen aber in der normalen Halterung sagen wir mal 15cm über dem Boden, kann da was nicht richtig sein hinsichtlich Fahrwerk etc, vielleicht schleift dadurch der reifen bei schnellen kurven.. Gibt hunderte Möglichkeit in der Hinsicht.
    Wenn ein solches Fahrzeug weiterhin unterwegs ist, irgendwelche teile abfliegen und dadurch evtl eine kleinfamilie auseinander gerissen wird, sollte das doch auch hier auf Verständnis stoßen oder?




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    Muss ich mich hier beleidigen lassen nur weil ich ne frage beantwortet habe?! Unglaublich sowas...
    Ohne mich hier groß rechtfertigen zu wollen hinsichtlich meines berufs, der mir im übrigen Spaß macht:


    Wenn mir ein total verbastelter Golf unter kommt, bei dem ich feststelle, dass das Kennzeichen nie und nimmer 20 cm über dem Boden ist, ist das ein Anhaltspunkt für mich doch mal genauer hinzusehen. Ich denke hier im Forum fährt keiner mit einer karre rum, die nur im geringsten in einer Kontrolle negativ auffallen würde.. Also mal locker mit dummen Sprüchen, hab hier lediglich eine frage beantwortet.


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    §60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen:"...(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugsangebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein...."



    20 cm über dem Boden und alles passt! Übrigens auch ein guter Anhaltspunkt bei tieferlegung etc... Ist das Kennzeichen dadurch zu niedrig und es kontrolliert dich einer wie ich dann gibt's ne schöne Mängelmeldung und wenn ich noch nen schlechten Tag hab ne Anzeige :D


    Noch Fragen?


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