Beiträge von baron-tigger

    Hast du denn das Mikroofon drin? (Deckel im Himmel direkt vor der Innenraumleuchte ca. 6 x 11 cm große mit kleinen Schlitzen links und rechts).


    Und die nächste Frage ist - was willst dann daran anschließen? Ich habe mein Motorola Handy ausgebaut und eine Lösung von Grom verwendet.

    Ich habe es bei ca. 5°C gemacht und es hat gehalten.


    Anschleifen haben ich auch gemacht und wie schon gesagt - man sollte den Primer verwenden damit der Kleber richtigt hält.


    Großartig fixieren muss man da nichts, da es ein Sekundenkleber ist. Entweder er klebt oder er klebt nicht. MEn ist es wichtiger den Kleber flächig zu verwenden als immer nur 5 cm und dann mit Klebeband fixieren. Lieber ein größerer Bereich ohne Unterbrechung un den sofort gut andurücken. Dort wo kein Kleber hin soll habe ich mit Abklebebank abgeklebt. Der Vorbesitzer hat da auch schon mal versucht und war nicht so sorgfältig, so dass man zum Teil Kleberrest sieht.

    Vielleicht sollte der TE erst mal genau schreiben was im Kaufvertrag drin steht und nicht nur dass der Wagen als unfallfrei verkauft wurde.


    Ihr könnt beide recht haben - je nachdem was im Vertrag steht. Ich würde niemals auf die Idee kommen in einem Kaufvertag eines Fahrzeuges für die Unfallfreiheit zu garantieren. Teilweise werden Fahrzeuge schon ab Werk oder beim Händler noch mal nachlackiert. Und hinterher kommt ein Käufer nach 10 Jahren auf die Idee mit einem Quanix nachzumessen und stellt plötzlich unerklärliche Nachbesserungen fest.
    Und dann?


    Wenn z.B der, der ja recht gängig ist http://www.adac.de/_mmm/pdf/20…fvertrag_privat_33300.pdf verwendet wurde schaut es schon schlecht aus. Da steht nämlich drin..


    1. Der Verkäufer garantiert.... das der Wagen während er in seinem Eigentum war keinen Unfallschaden hatte...


    2. Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug in der übrigen Zeit - soweit ihm bekannt - keine Unfallschaden hatte.



    Und wann das so formuliert ist hat er nichts zugesichert und dann muss es der Käufer beweisen. Da hilft auch ein tolles Gutachten nix.
    Und wie schon gesagt - das ganze wird sich ziehen. Bis dahin hat der TE wer weiß wie viel in andere Reparaturen investiert.... da macht dann eine Rückgabe bald keine Sinn mehr.

    Ich bin mir nicht sicher, ob du da nicht immer wieder Regelungen, die für gewerbliche Verkäufer gelten auf Privat an Privat umlegst.


    Denn genau weil gewerbliche Verkäufe grundsätzlich einen Wissensvorsprung durch ihre Erfahrung oder technische Ausstattung haben will man den Konsumenten schützen. Deswegen auch diese strengeren Regeln.


    Aber ganz offensichtlich war der Schaden ja nicht so direkt sichtbar, dass es jedem (Laien) sofort auffällt. Schließlich hat der Käufer ja hier auch einen Experten und 3 Monate Zeit gebraucht. Warum also sollte es der Vorbesitzer als privater Verkäufer (nachweisbar!!!) jedenfalls gewusst haben? Familie hin oder her. Ersten auch Auslegungssache was alles Familie ist, 2. wurde es ihm vielleicht tatsächlich nicht gesagt


    Es bleibt hier einfach das Beweisproblem. Und der Maßstab der angelegt werden wird ist einfach nicht der, den du da immer beschreibst.


    Mich würde ja noch immer interessieren was der Wagen gekostet hat. Wegen 3500 € jetzt 500 € Anwaltskosten aufzureißen (und weniger wird es sicher nicht werden) , um denn einen Vergleich über 1000 EUR zu erzielen, bei dem beiden Seiten ihre eigenen Kosten tragen macht zum Schluss auch keinen Sinn.


    Vielleicht schreibt der TE ja noch mal was der Wagen kostet hat. Auch der Kaufpreis wird bei einer Klage sicherlich relevant sein und wenn der sehr niedrig war werden die Chancen nicht besser. Der Verkäufer muss einfach bewusst falsche Angaben gemacht haben. Auch wäre der Kaufvertrag und insbeseonder die genaue Formulierung zu dem Unfallschaden interessant. Häufig steht in den Vorlagen nämlich auch nur drin, dass der Käufer bestätigt, dass seiner Kenntnis nach keine Vorschäden vorliegen.


    Alles in allem wir das einfach nicht zu viel führen.


    Den Beitrag habe ich übersehen. Was das für ein Schaden sein soll, bei dem das Dach beschädigt wurde, man ihn als Käufer aber nicht sieht möchte ich aber auch mal wissen....


    Lalala - sicher gibt es auch Autos mit keinem Rost. Ich habe auch noch einen M Roadster, der keinen Rost hat. Mal schaun was bei der Sache heraus kommt. Was ich mit den Beiträgen hier sagen wollte ist, dass es in der Realität einfach nicht so leicht ist und der Gegner allerhand einwenden kann.


    Hoffentlich berichte der Käufer noch mal wie es weitergeht und dann schauen wir mal wie das Ergebnis ausschaut.


    Recht haben ist das eine - Recht bekommen das andere.

    Gem. Internetrecherche hier und in anderen Foren soll es noch besser sein wenn man vorher noch die entsprechende Grundierung verwendet, um die Türdichtung wieder zu reparieren.


    Es gibt von Loctite ein Klebeset mit 406 und dazugehörgem Primer.


    Bei Loctite sollte es dir Artikel(?)Nummer 18970 sein, EAN 4100630189703 sein.


    Habe damit Anfang Dezember geklebt und bisher hält es (wahrscheinlich für so eher kurze Zeit auch jeder andere Kleber - ist daher noch kein Langzeittest).


    EDIT: Habe für das Set bei ebay 15,99 EUR gezahlt (von Privat). Musst mal ein wenig schauen, zum Teil kostet es auch das doppelte.

    baron-tigger: Kein plan wieso du hier immer wieder von irgendwelchen anderen Fällen redest. Ich beziehe mich auf den aktuellen Thread. Und einen Wagen, der einen Seitenschaden hatte, bei dem sogar das Dach was abbekommen hat (!!!), kann nicht als unfallfrei gelten! ;)

    Wo steht hier etwas von Seitenschaden?


    Der TE schreibt:


    Nach kurzer Durchsicht des Meisters sagte er mir, dass der linke hintere Kotflüge mit 95%-iger Sicheheit getauscht wurde.


    Da steht kein Wort von "seitlicher Unfallschaden". (ohne jetzt wieder auf die Definition "Unfall" eingehen zu wollen).


    Auch steht dort nirgendwo "das Dach was abbekommen hat". Es steht nur, dass das Dach lackiert wurde. Nicht in jedem Fall kann man einen Hagelschaden mit smart repair beheben. Was glaubst du was man dann macht? Und seit wann ist das Beheben von 5 Hagelbeulen ein Unfallschaden, der jedenfalls anzugeben ist? Bei mir löst sich am Scheibenrahmen der Klarlack. Wenn ich das jetzt beheben lassen und damit die Dachleiste neu lackieren lasse - ist das dann ein Unfallschaden? (Ist nicht bös gemeint, dass ich jetzt etwas provokant schreibe).


    Wir reden hier von einem 12 Jahre alten Auto. Am E46 fallen mir mindestens 3 Teile sofort ein, die schon von BMW innerhalb der Rostgarantie (in den 1. 6 Jahren) getauscht und lackiert wurden. (Haube, Heckdeckel, Kotflügel). Selbst bei meinem 98er 323i wurde 2003 die Haube getauscht und neu lackiert.
    Welche Farbe hat der Wagen vom TE? Wenn es ein silber, grau, blau o grün metallic ist musst du jedenfalls recht großzügig angrenzenden Teile mit lackieren, um Farbunterschiede zu vermeiden. Der TE hat nicht gesagt, dass alle nachlackierten Teil auch dick gespachtelt sind. Es ist zwar viel Lack aber da heiß ja noch nicht großer Unfall oder? Möglicherweise wurde da schon mehrmals gearbeitet und durch Beilackierungen der Farbton angepasst.



    mk4x: Bin kein Jurist - das weise ich weit weg von mir :evil:

    Und da sind wir wieder bei dem Punkt warum ich mir lieber Nachlackierungsfreiheit bestätigen lassen würde. Wie wir nun schon erörtert haben gibt es keine feste Definition von Unfall. Wenn jemand eine Beule in den Wagen tritt und die Beschädgung am Seitenteil zu großflächig ist tauscht man das Teil aus. Wenn dann schlecht repariert wird und dadurch hinterher Rost entsteht hat das nichts mit dem ursprünglichen Schaden zu tun (der vielleicht einfach kein Unfall war oder ihn der Käufer nicht gekannt hat).


    (Unfallfreiheit)


    Aber ist doch eh klar: Wenn der Wagen schon immer in Familienbesitz war, dann weiss der Verkäufer auch von dem Schaden ;)

    Ist schon richtig, dass man in der Familie wissen sollte was mit dem Wagen passiert ist. Ihr wisst aber noch nicht wie weit der Begriff Familie geht in dem Fall. War einmal auf einer Hochzeit eingeladen, auf der fast nur Familie angeblich anwesend war. Es waren 500 Gäste dort.... Und das waren nur die im Inland lebenden. In der Heimat gab es dann noch eine Feier mit 3x so vielen Gästen (aus der Familie)....


    Insgesamt eine offensichtlich faule Geschichte aber so ganz eindeutig für den Käufer ist es einfach nicht.


    Und ich verstehe weiterhin nicht warum Leute, die sich mit Autos nicht auskennen alleine Autos kaufen. Die Kofferraumverkleidung beim E46 kann man nun dich wirklich leicht auf die Seite klappen, um zu sehen, ob dort gearbeitet wurde. Und wenn der Rest so schlampig ist kann die Lackierung nicht so perfekt sein, dass man es als erfahrener Autokäufer nicht sieht.



    BTW: Wissen wir denn was der Wagen gekostet hat? Ich behaupte deutlich unter 4000 EUR, ohne weitere Details zu kennen.

    Doch - genau richtig. Du musst beweisen, dass der Verkäufer davon wusste.


    Aufpassen - du beziehst dich auch die Sachmangelhaftung. Ich nehme mal fix an, dass diese ausgeschlossen wurde. (Läuft auch unter dem Namen Gewährleistung).


    Die einzige Möglichkeit an den Käufer heran zu kommen ist ihm Täuschung zu beweisen. Aber im Gegensatz zur Gewährleistung, bei der die Beweislastumkehr erst nach 6 Monaten eintritt muss bei der Täuschung der Käufer von Anfang an beweisen, dass der Verkäufer davon wusste.
    Und wenn das jetzt keine offensichtlichen Mängel waren (und so offensichtlich waren sie ja dann wohl auch nicht wenn du selber erst nach 3 Monaten drauf kommst) wird es wohl schwer dem Verkäufer das nachzuweisen.


    Vielmehr haben 2 Laien eine Vertrag abgeschlossen, die nicht das wissen müssen wie es ein Gutachter oder Händler wissen müsste. Es wäre dir ja frei gestanden den Wagen von einem Experten untersuchen zu lassen (ADAC Gebrauchtwagengutachten).


    @ AndiLatte: genau so dachte ich es mir nämlich aus. BGH Rechtsprechung ist zwar gut aber ihr habt in D kein Caselaw. Zum Schluss entscheidet jeder Richter (wenn er denn überhaupt entscheidet und die Parteien nicht zuvor zu einem Vergleich überzeugen kann) nach freier Beweiswürdigung. Und wenn er unter Berücksichtung aller Beweise der Meinung ist, dass du eine Mitschuld hast dann hilft der BGH auch nichts mehr. Und sich bis dort durch zukämpfen wird bei dem "geringen" Schaden keinen Sinn machen. Aber wie wir ja wissen hilft das jetzt ohnehin nichts mehr weil es keine Wertgrenze mehr gibt, selbst für den BGH nicht.


    Spricht ihn lieber darauf an, dass du diesen für dich nicht erkennbaren Mangel, den er durch seine Familienkontakte oder die Haltedauer des Fahrzeuges haben müsste erst jetzt erkannt hast und dir dieser Mangel verschwiegen wurde.
    Wenn er sich ein wenig Schlau macht wird er feststellen, dass ihn auch eine gewisse Mitteilungspflicht trifft auch Dinge anzugeben, die vielleicht zwar kein Unfall sind aber deine Kaufentscheidung beeinflussen könnten.


    Dann am besten eine gewissen Nachlass (1000 - 2000) EUR ausverhandeln (weiß ja nicht wie teuer der Wagen war - sollte halt irgendwie im Verhältnis stehen. Wenn du den super Schnapper gemacht hast wird das auch wieder deine Chancen vermindern weil dann ja der Zustand im Preis einkalkuliert war), den Kaufvertrag dementsprechend ergänzen und Ruhe damit haben.

    900 EUR was? Gutachterlich ermittelter Schaden? Materialkosten? Rechnung mit/ohne Steuer? ???


    Und wo steht das? Sicher in keine Gesetz. Das ist möglicherweise die Entscheidung eines Gerichts, die zittiert wird.



    @ Wenn jemand Rost entfernt hat und das gescheit lackert hat bringt dir das nachlackierungsfrei nichts, va. Weil nach 12 oder mehr Jahren -wie du schon sagst- fast jedes auto eine kleine nachlackierung oä. hat.



    Doch - das bringt sehr wohl etwas weil man dann - wenn nämlich der Verkäufer es nicht bestätigt - im Detail durchgehen kann was warum gemacht wurde. Wenn dann nur Rostausbesserungen deklariert werden, tatsächlich aber etwas anderes auch war, was nicht angegeben wurde hast du eine Möglichkeit gegen den Verkäufer vorzugehen.


    Wenn der Grund für den nun vorliegen Schaden doch kein Unfall ist oder dieser möglicherweise beim Vorbesitzer passiert ist und dem jetzigen Verkäufer nicht nachweisbar ist, dass er dich getäuscht hat hast du keine Chance.


    So einfach ist die ganze Sache nämlich nicht. Einmal davon abgesehen, dass es einfach dauert. Denn wie wird der Ablauf sein:


    Nehmen wir an du hast eine Rechtschutzversicherung und die nimmt den Fall an (muss sie nämlich nicht wenn sie es als aussichtslos erachtet).
    Du machst dir einen Termin mit einem Anwalt aus (dauert ein paar Tage)
    Du erklärst ihm was passiert ist, er setzt ein Schreiben an den Käufer auf sich dazu zu äußern und eine außergerichtliche Lösung zu finden (dauert im besten Fall wieder nur ein paar Tage)
    Das Schreiben wird an den Verkäufer geschickt und ihm eine angemessen Frist zur Äußerung gegeben (dauert mit Postlauf sicher fast 3 Wochen)
    Annahme er geht nicht darauf ein:
    Du meldest dich wieder beim Anwalt, dass sich nichts getan hat und er ein weiteres Schreiben aufsetzen soll (dauert wieder ein paar Tage)
    Es wird ein 2. schärferes Schreiben vom Anwalt geschrieben mit der Androhung wenn keine Reaktion erfolgt den Rechtsweg zu beschreiten (inkl. Frist und Postlauf wieder ein paar Tage bis 2 Wochen.
    Weiter keine Rückmeldung:
    Anwalt muss wieder kontaktiert werden und Zeit für dich haben nun eine Klage vorzubereiten und diese dem Gericht übermitteln, dazu muss du es sicher vorher noch mal Korrektur lesen, ob alles erfasst,.... (dauert wieder bis zum Eingang beim Gericht einige Zeit).


    Nun hat das Gericht die Klage:
    Gericht muss Fall bearbeiten und einen Termin für eine Tagsatzung ansetzen (dauert sicher einige Wochen)
    1. Tagsatzung; Die erste Frage des Richters wird sein: Kann man sich irgendwie vergleichen?
    Falls nicht wird sicher eine 2. Tagsatzung angesetzt, auch weil der gegnerische Anwalt wahrscheinlich erst unmittelbar davon ein Schriftstück eingebracht hat, was der Richter noch nicht prüfen konnten.
    2. Tagsatzung (sicher 4 - 8 Wochen später)
    Im besten Fall gibt es dann schon eine Lösung, jedoch wird der Verkäufer dir für die Nutzung des Fahrzeuges (vom Kauf an bis zur Einigung -> dann ca. ein halbes Jahr) etwas verrechnen....


    Wenn du eine schnelle Lösung haben willst kann du nur versuchen dich mit dem Verkäufer zusammen zu setzen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Vielleicht hat er den Wagen ja selber schon so gekauft und dann kannst du ihn ohnehin nichts anhaben.


    Du darfst nämlich nicht vergessen, dass es dir nichts hilft wenn du ihn wegen Betrug klagst. Du hast lediglich Ansprüche aus Schadenersatz heraus.


    Diese Empfehlung mit rechtlichen Schritten kommt immer von Leuten, die offenbar keine Ahnung haben zu was das zum Schluss führt. Nicht gleich so scharf schießen. Lieber eine nachträgliche Kaufpreisreduktion im Einvernehmen und den Schaden richten lassen.
    Den vollen Reparaturpreis wirst du wahrscheinlich ohnehin nicht bekommen weil du ja schließlich kein neues, völlig rostfreies, neu lackiertes Auto erworben hast sondern einen Gebrauchtwagen.

    So dehnbar ist der Begriff unfallfrei nicht. Ab einer Schadenshöde von ca.900? muss es als Unfallschaden deklariert werden.


    Wenn jemand Rost entfernt hat und das gescheit lackert hat bringt dir das nachlackierungsfrei nichts, va. Weil nach 12 oder mehr Jahren -wie du schon sagst- fast jedes auto eine kleine nachlackierung oä. hat.