900 EUR was? Gutachterlich ermittelter Schaden? Materialkosten? Rechnung mit/ohne Steuer? ???
Und wo steht das? Sicher in keine Gesetz. Das ist möglicherweise die Entscheidung eines Gerichts, die zittiert wird.
@ Wenn jemand Rost entfernt hat und das gescheit lackert hat bringt dir das nachlackierungsfrei nichts, va. Weil nach 12 oder mehr Jahren -wie du schon sagst- fast jedes auto eine kleine nachlackierung oä. hat.
Doch - das bringt sehr wohl etwas weil man dann - wenn nämlich der Verkäufer es nicht bestätigt - im Detail durchgehen kann was warum gemacht wurde. Wenn dann nur Rostausbesserungen deklariert werden, tatsächlich aber etwas anderes auch war, was nicht angegeben wurde hast du eine Möglichkeit gegen den Verkäufer vorzugehen.
Wenn der Grund für den nun vorliegen Schaden doch kein Unfall ist oder dieser möglicherweise beim Vorbesitzer passiert ist und dem jetzigen Verkäufer nicht nachweisbar ist, dass er dich getäuscht hat hast du keine Chance.
So einfach ist die ganze Sache nämlich nicht. Einmal davon abgesehen, dass es einfach dauert. Denn wie wird der Ablauf sein:
Nehmen wir an du hast eine Rechtschutzversicherung und die nimmt den Fall an (muss sie nämlich nicht wenn sie es als aussichtslos erachtet).
Du machst dir einen Termin mit einem Anwalt aus (dauert ein paar Tage)
Du erklärst ihm was passiert ist, er setzt ein Schreiben an den Käufer auf sich dazu zu äußern und eine außergerichtliche Lösung zu finden (dauert im besten Fall wieder nur ein paar Tage)
Das Schreiben wird an den Verkäufer geschickt und ihm eine angemessen Frist zur Äußerung gegeben (dauert mit Postlauf sicher fast 3 Wochen)
Annahme er geht nicht darauf ein:
Du meldest dich wieder beim Anwalt, dass sich nichts getan hat und er ein weiteres Schreiben aufsetzen soll (dauert wieder ein paar Tage)
Es wird ein 2. schärferes Schreiben vom Anwalt geschrieben mit der Androhung wenn keine Reaktion erfolgt den Rechtsweg zu beschreiten (inkl. Frist und Postlauf wieder ein paar Tage bis 2 Wochen.
Weiter keine Rückmeldung:
Anwalt muss wieder kontaktiert werden und Zeit für dich haben nun eine Klage vorzubereiten und diese dem Gericht übermitteln, dazu muss du es sicher vorher noch mal Korrektur lesen, ob alles erfasst,.... (dauert wieder bis zum Eingang beim Gericht einige Zeit).
Nun hat das Gericht die Klage:
Gericht muss Fall bearbeiten und einen Termin für eine Tagsatzung ansetzen (dauert sicher einige Wochen)
1. Tagsatzung; Die erste Frage des Richters wird sein: Kann man sich irgendwie vergleichen?
Falls nicht wird sicher eine 2. Tagsatzung angesetzt, auch weil der gegnerische Anwalt wahrscheinlich erst unmittelbar davon ein Schriftstück eingebracht hat, was der Richter noch nicht prüfen konnten.
2. Tagsatzung (sicher 4 - 8 Wochen später)
Im besten Fall gibt es dann schon eine Lösung, jedoch wird der Verkäufer dir für die Nutzung des Fahrzeuges (vom Kauf an bis zur Einigung -> dann ca. ein halbes Jahr) etwas verrechnen....
Wenn du eine schnelle Lösung haben willst kann du nur versuchen dich mit dem Verkäufer zusammen zu setzen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Vielleicht hat er den Wagen ja selber schon so gekauft und dann kannst du ihn ohnehin nichts anhaben.
Du darfst nämlich nicht vergessen, dass es dir nichts hilft wenn du ihn wegen Betrug klagst. Du hast lediglich Ansprüche aus Schadenersatz heraus.
Diese Empfehlung mit rechtlichen Schritten kommt immer von Leuten, die offenbar keine Ahnung haben zu was das zum Schluss führt. Nicht gleich so scharf schießen. Lieber eine nachträgliche Kaufpreisreduktion im Einvernehmen und den Schaden richten lassen.
Den vollen Reparaturpreis wirst du wahrscheinlich ohnehin nicht bekommen weil du ja schließlich kein neues, völlig rostfreies, neu lackiertes Auto erworben hast sondern einen Gebrauchtwagen.
So dehnbar ist der Begriff unfallfrei nicht. Ab einer Schadenshöde von ca.900? muss es als Unfallschaden deklariert werden.
Wenn jemand Rost entfernt hat und das gescheit lackert hat bringt dir das nachlackierungsfrei nichts, va. Weil nach 12 oder mehr Jahren -wie du schon sagst- fast jedes auto eine kleine nachlackierung oä. hat.