Beiträge von M54B25

    Es ist (leider) so, das man bei uns in DE da recht wenig von mit bekommt was da hinter den Kulissen abgeht.
    Ich wurde lediglich durch einen Brief des gegnerischen Anwalts darauf hingewiesen das von einer Klage abgesehen wird nach Sichtung der Beweise durch die Staatsanwaltschaft.
    Warum / Wieso... keine Ahnung.

    Ja da hast Du leider Recht, das die Transparenz bei Gerichtsverfahren und Versicherungsfragen mehr als dürftig ist. :thumbdown:


    Generell wird die Staatsanwaltschaft nur in Strafsachen aktiv - nicht im Zivilrecht. Und die fast einzige denkbare Strafsache bei eurem Unfall ist die vorsätzliche Gefährdung anderer Personen im Straßenverkehr.


    Wenn dir dann der gegnerische Anwalt die Mitteilung schreibt, wird genau der die Strafanzeige wegen der Gefährdung gestellt haben, auf Grundlage derer dann die Staatsanwaltschaft aktiv wurde. Die Staatsanwaltschaft aber auf Grund der Tatsache dass keiner verletzt wurde und sich der Unfallhergang ja zu Ungunsten der gegnerischen Seite herleiten lässt, vermutlich mit dem gegnerischen Anwalt den Deal mit dem jetzigen Ausgang gemacht hat.


    Als Betroffener hast Du natürlich immer das Recht auf die Einsicht in die Akte - entweder über deinen Anwalt oder wenn Du keinen hast sogar du direkt selbst (§ 147 Abs. 7 StPO). Aber vermutlich bist Du froh, dass es nun vorbei ist...

    Das mit den Dashcams ist so eine Sache, vor Gericht werden sie oft nicht anerkannt weil man Leute ohne ihre Erlaubnis filmt.

    Das ist derzeit jeweils eine Einzelfallentscheidung vom Gericht. Es geht um die Abwägung der Verletzung der informellen Selbstbestimmung durch die anhaltslose Aufnahme durch einen Dritten gegenüber dem Interesse des Gerichtes (und damit der Öffentlichkeit "im Name des Volkes...") zur Aufklärung eines Sachverhaltes/einer Straftat. Daher kann nur empfohlen werden, wie Karsten eine Dashcam zu nutzen aber niemals die Aufnahmen öffentlich zu machen oder damit hausieren zu gehen.


    Zitat

    allerdings hat die Staatsanwaltschaft die Beweise gesichtet. Die Klage wurde zurück gezogen nach Empfehlung der Staatsanwaltschaft, da auf den Video gut zu erkennen ist dass das Überholmanöver nicht regulär eingeleitet wurde.


    Aus reinem Interesse frage ich jetzt mal nach, warum eigentlich die Staatsanwaltschaft involviert war - dürfte ja nur bei einer Straftat der Fall sein?! Mir würde die Fahrlässige Körperverletzung als Unfallfolge einfallen - aber nach deinen ersten Angaben gab es ja keine Personenschäden? Oder hat die Gegenseite etwa Strafanzeige gestellt?

    Der 1er ist ja leichter als der E46.

    Kommt auch etwas auf den Motor drauf an - der E87 hat einen sehr großen Gleichteileanteil zum E90 und ist daher auch nicht vom Gewicht so weit entfernt. Wenn Du von einem 130i, 135i oder 123d ausgehst, sollten die mindestens im Bereich eines 325i liegen. Daher nicht rumrätseln - Traglastgutachten anfordern und Werte anschauen.

    Spätestens bei denen hätte der Prüfer ja nachfragen können...

    Schieb doch die Schuld jetzt nicht auf den Prüfer! Du weisst, dass es keine Erstausrüstungs-Felgen sind und musst Dich um die Legalität kümmern. Glaubst Du etwa wirklich Du kommst mit der zitierten Aussage bei einer Kontrolle durch - nö never :thumbdown:

    Meine Fresse, wie kann man so Beratungsresistent sein....

    So kann man(n) das auch ganz diplomatisch ausdrücken ;)

    nur so als zusammenfassung: du hast die räder nicht eingetragen, er hat das aber bei der hauptuntersuchung nicht gemerkt?


    das hilft dir halt rein gar nichts. entweder lässt sie eintragen, oder es ist illegal.

    Doppeltes Glück könnte man sagen, oder halt auch, es ist legal. Ich habe übrigens keine Eintragung für die Felgen

    Mal noch als Ergänzung zu Danis präziser Zusammenfassung: Wenn Du (was keiner hofft) einen Unfall hast, wird es jedem Gutachter egal sein, dass Du mit den Dinger durch die HU gekommen bist, solange genau das nicht dokumentiert ist = sprich eingetragen ist ! Der Gutachter und auch die Pozilei wissen ja nicht mit welchen Schlappen Du die HU bekommen hast, sondern kümmern sich nur um den Zustand des Fahrzeuges in genau dem Moment der Untersuchung - und der wäre illegal.


    Und wie auch schon gesagt wurde, ist diese illegale Bereifung genau der Grund für die Versicherung im falle des Falles aus ihrer Pflicht auszusteigen und du persönlich bist in der kompletten privaten Haftung. Mehr ist zu "egal ob illegal" nicht mehr zu sagen :meinung: