Es ist (leider) so, das man bei uns in DE da recht wenig von mit bekommt was da hinter den Kulissen abgeht.
Ich wurde lediglich durch einen Brief des gegnerischen Anwalts darauf hingewiesen das von einer Klage abgesehen wird nach Sichtung der Beweise durch die Staatsanwaltschaft.
Warum / Wieso... keine Ahnung.
Ja da hast Du leider Recht, das die Transparenz bei Gerichtsverfahren und Versicherungsfragen mehr als dürftig ist. ![]()
Generell wird die Staatsanwaltschaft nur in Strafsachen aktiv - nicht im Zivilrecht. Und die fast einzige denkbare Strafsache bei eurem Unfall ist die vorsätzliche Gefährdung anderer Personen im Straßenverkehr.
Wenn dir dann der gegnerische Anwalt die Mitteilung schreibt, wird genau der die Strafanzeige wegen der Gefährdung gestellt haben, auf Grundlage derer dann die Staatsanwaltschaft aktiv wurde. Die Staatsanwaltschaft aber auf Grund der Tatsache dass keiner verletzt wurde und sich der Unfallhergang ja zu Ungunsten der gegnerischen Seite herleiten lässt, vermutlich mit dem gegnerischen Anwalt den Deal mit dem jetzigen Ausgang gemacht hat.
Als Betroffener hast Du natürlich immer das Recht auf die Einsicht in die Akte - entweder über deinen Anwalt oder wenn Du keinen hast sogar du direkt selbst (§ 147 Abs. 7 StPO). Aber vermutlich bist Du froh, dass es nun vorbei ist...