Nein, M3 zählt nicht.
Warum nicht? Die Basiskarosserie ist zum Coupe (den auch der Fragesteller in seinem Profil angegeben hat) bis auf die breiteren Kotflügel und die Aluhaube identisch. Die zusätzlichen Zugstreben hat das AG Cabrio auch, ist also nicht M-spezifisch. Die etwas breitere Spur VA und HA ist durch andere Lenker und Achsteile begründet nicht das die Karosse anders ist - ließe sich wie die Bremsen dann auch nachrüsten. Gibt ja genug Motorswaps - ob jetzt S54 in ein Coupe oder Limo oder Touring oder sogar Compact - die fahren in Deutschland alle mit einem Kennzeichen rum - ergo gültige HU inkl. erforderlicher §21 Abnahmen.
...und ich kenne diese Regel mit 25%.
Dann scheinst du eine andere Regelung zu kennen, klassisch sind die 20%, 40% und mehr als 40% Grenzen. Bei mehr als 40% Leistungssteigerung gibt es mittlerweile auch die Möglichkeit des Steifigkeitsgutachtens (CAD mit FEM) statt der Erprobungsfahrt - siehe Video unten.
Anforderung an Leistungssteigerung bis 20%
- Ermittlung der Motorleistung und des Motordrehmoments
- Überprüfung des Geräuschverhaltens
- Abgasgutachten und Kraftstoffverbauch (bei modernen Fahrzeugen wegen der Kfz. Steuer)
- Höchstgeschwindigkeit
- Bremsverhalten
- Elektromagnetische Verträglichkeit
- Eignung der Reifen (Hauptsächlich Traglast und Geschw. Index)
- Fahrerprobung
- Eignung des Tachos (gesteigerte Vmax)
Weitere gesetzliche Kleinigkeiten Anforderung an Leistungssteigerung von mehr als 20% bis 40%
- Alle Anforderung für die Leistungssteigerung bis 20%
- Einrichtung zur Überwachung der Getriebetemperatur
- Schutzmaßnahmen gegen Abreißen der Kardanwelle
Anforderung an Leistungssteigerungen von mehr als 40%
- Alle Anforderungen für die vorherigen zwei Leistungsstufen
- Betriebsfestigkeit auf Basis des Serienfahrzeugs (statischer Test)
- Betriebsfestigkeit im Fahrversuch nachweisen (2000km bei vorgegebenen Profil)
- Bremsverhalten bei Vmax