Sind ja auch jeweils komplett unterschiedliche Scheinwerfer. Die aktuelle Diskussion dreht sich um FL Scheinwerfer wie im Ci (Coupé und Cabrio) sitzen...und nur dort.
@fros7byte
Die stehen auch überhaupt nicht zur Debatte. Es geht hier um den Ersatz von Halogenglühobst. Xenon hat eine komplett andere Verkabelung und Sockel. Das gibt es nur ohne Zulassung vom Chinamann als LED.
...außerdem soll mir mal einer erklären auf welcher gesetzlichen Basis diese ganzen Listen erstellt werden? ...aus denen übrigens (wie in der E30 Szene festgestellt) immer wieder "geheimnisvoll" Scheinwerfer auch wieder verschwinden.
Entweder entsprechen die LED den Spezifikationen der Halogenlampen die sie ersetzten sollen (offenbar tun sie das)....dann dürfen sie auch in jeden! entsprechenden Halogenscheinwerfer verbaut werden....oder nicht. Dann dürfen sie nirgends rein. Maximal könnte (wenn die ohne zulässige Leuchtkraft überschritten) der Zusatz "nur mit Scheinwerferreinigungsanlage, automatischer Höhenverstellung zulässig" gefordert werden.
H"irgendwas" ist eine festgelegte Norm, nach der der Scheinwerfer! konstruiert und (um genau das zu dokumentieren hat der! mal seine E-Nummer bekommen) zugelassen wurde. Der Scheinwerfer wird also an die Leuchtmittelnorm angepasst, nicht anders herum.
Auf keinem einzigen Halogen- oder Xenonleuchtmittel der Welt steht "nur für Scheinwerfer xy", auch wenn sie später mit stärkerer Leuchtkraft, anderer Farbe oder was auch immer am Markt erschienen sind. Entsprechen sie dem Anforderungen und bekommen eine entsprechende Kennzeichnung, dürfen sie in jeden! Scheinwerfer mit der selben Spezifikation verbaut werden.