Beiträge von Schrauber1966
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Das sind die mb4 ja. Bei et 37 sind die noch konkaver. Mit et 45 könnte es ohne kante umlegen klappen weiß ich aber nicht.
Das sind ja nur 8 Millimeter Differenz, + - der Fertigungstoleranzen, und der Prüfer möchte 5 Millimeter sehen. Das wird auch knapp! Ich habe mich gestern mit jemanden unterhalten, der sich bzgl. dieser Materie sehr gut auskennt! Ist ein 245er im Gutachten als Option aufgeführt?
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moin also habe heute auf meinen coupe mit m paket 8.5x19 et35 225 35 und 9.5x19 et37 255 30 drauf gemacht. Vorderachse kein Problem mehr als genug Platz aber an der Hinterachse liegt der innenradlauf auf dem Reifen beim verschränkt auf. Reifen nexen su1.
es muss aufjedenfall mindestens die kante umgelegt werden. Hab ich noch nicht gemacht daher kann ich noch nicht mehr zu sagen. Dann ist an der radhausverkleidung hinten eine kleine Plastik Ecke die entfernt werden muss ist aber kein thema.
Ob sich das verschränkt mit einem anderen fahrwerk anders verhält weiß ich noch nicht
Muss es selbst noch verbauen und schauen
So sieht das mit Original fahrwerk aus20250320_142658.jpg
Hallo warum hast du die Felge, nicht mit der ET45 genommen? Ist das die Avus AC- MB 4 Felge? Denkst du dann würde es passen?
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Fahre auf der Limo et 40 —> 9.5/45 +5mm Platten und 255/30/19 ohne Anpassungen
Sollte beim Cabrio eh passen, da breiter als die Limo.
Die Avus gibt es et 45
Hallo, die Limo steht aber mit den 9,5 x19 ET 45 nicht im Gutachten ( https://www.reifen-felgen.de/m…-5x19-ET45-5x120-72-6.pdf ), ausserdem muss bei der 8,5 x19 ET 35 an der VA ein 235er Reifen gefahren werden, bei dem eine Tachoüberprüfung erforderlich ist!
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Hallo, Danke für die Nachricht, wer macht so etwas, ausser beim Freundlichen, der utopische Preise hat, und welches Gerät muss hierfür vorhanden sein?
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Hallo habe auch eine Frage zum Klimabedienteil. Fahrzeug ist ein 323i VFL, habe das Klimabedienteil aus optischen Gründen getauscht, jetzt habe ich folgende Problematik! Es wird die Temparatur in Grad nicht angezeigt! Sonst funktioniert es einwandfrei! Es steht das Kürzel - NC im Display! Bedeutet das, es muss codiert werden?
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So einfach ist es dann doch nicht.
Sobald ein anderes Fahrwerk verbaut ist oder wird, ist eine Einzelabnahme nach §19(2) / 21 StVZO notwendig. Da es sich dann um zwei Anbauten in Verbund handelt. (Felgen und Fahrwerk)
Bei Abnahmen nach §19(2) liegt es immer im Ermessen des Prüfers, ob er die Abnahme macht oder verweigert auch wenn der Abstand eingehalten wird.
Am besten im Vorfeld also mit dem Prüfer abklären, ob er es einträgt.
Danke für die Info!

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Sehe ich ähnlich. Wie tief das Rad eintaucht kann man beim Verschränken sehen.
Zur Not kann man dann mit Federwegsbegrenzer arbeiten.
Es gibt je nach Fahrzeug natürlich immer gewisse Toleranzen (u.U. einige Millimeter) was Achse und Karosse angeht.
Wenn es wirklich so eng sein sollte dass man die Innenkante Kotflügels anlegen muss und de Kotflügel ziehen muss. Dann muss man sowieso immer erst nen Prüfer finden, der einem das einträgt.
Ich habe leider die Erfahrung gemacht, dass der ein oder andere Prüfer da andere Vorstellungen von Freigängigkeit und Abstand hat.
Sprich man müsste schon „ordentlich ziehen“ 20-30mm.
Das mit den Toleranzen stimmt, aber warum einen Prüfer finden der das einträgt? Das sind feste vorgegebene Maße die einheitlich geregelt sind!
Ist die Rad-/Reifenkombination freigängig?
Hier ist bei maximalen Fahrzuständen des Fahrzeuges zu prüfen, ob ein ausreichender Abstand zu Fahrwerksteilen (min. 4 mm), Karosserieteilen (min. 6 mm) und zu Teilen der Radaufhängung sowie Teilen der Brems- und Lenkanlage (min. 2 mm) vorhanden ist. Wenn das so ist, dann muss man das an Ort und Stelle erläutern! Und Federwegsbegrenzer ist keine Alternative!