Also um Deine Frage zu beantworten.
Baust Du Dir die Tieferlegungsfedern mit ABE ein, dann darfst Du nur die in der ABE genannten Räder fahren und alles ist O.K. Also kein Eintragen notwendig.
Machst Du dann noch die Spurverbreiterung (auch mit ABE) an Dein Fahrzeug, dann erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis, weil beides in Kombination nicht durch die ABE abgedeckt ist. Steht so in der ABE.
Verbaust Du nur die Spurverbreiterung, dann darfst Du wiederum die in der ABE genannten Räder fahren, solange Du keine anderen Veränderungen an der Rad-Reifenkombination und dem Fahrwerk vornimmst.
Aber um Dich zu beruhigen. Mit den beiden ABE´s und Deinen originalen BMW Radsatz einfach zum Tüv fahren und wenn alles so passt, dann tragen Sie Dir das ohne Probleme ein.
Gruß
mkonly