Für Deine Ansprüche ist es egal ob es der Händler wusste - er hat Dir das Auto mit einem bestimmten km-Stand verkauft und muss dann dafür gerade stehen. Vom Vertrag kannst Du also allemal zurücktreten.
Strafrechtlich kann die Sache anders aussehen, strafbar macht sich der händler (bzw. dessen mitarbeiter) nur, wenn er von der manipulation wusste. Das musst aber nicht Du ihm nachweisen, da wird die Staatsanwaltschaft ermitteln. Für dich ist die Anzeige allemal ein Druckmittel, um Deine Position zu verbessern.
Und auch wenn der Händler nichts wusste: Irgendjemand (z.B. der Vorbesitzer) hat den Tacho ja zurückgedreht, und der ist dann dran!