Es tritt mal wieder eine der guten alten Werkstattbetrugsgeschichten zu Tage.
Man gibt eine Achsvermessung in Auftrag, die auch in vollem Umfang berechnet wird.
Er hat doch geschrieben, dass die Achsvermessung nicht berechnet worden ist. Insofern kann in diesem Fall von Betrug wohl keine Rede sein. So wie es aussieht wurde die Achsvermessung nicht oder nicht richtig durchgeführt, aber da sie auch nicht berechnet worden ist fällt das dann eher in die Kategorie "schlampig gearbeitet" o.ä.