Kostenvoranschlag/ Gutachten nach Unfall

  • Hallo zusammen,


    ich hatte vor Weinachten einen kleinen Unfall, jemand ist mir vorne draufgefahren. er hatte schuld dass sollte soweit geklärt sein.
    Zum schaden an meinem Auto kann ich folgendes sagen, der Kotflügel ist etwas zerkratz , und die Stossstange auch, zusätzlich hängt sie an der einen seite runter.
    Ich könnte mir vorstellen, dass die halter darunter abgebrochen sind oder verbogen. evtl muss ne neue Stossstagne her...


    Jetzt habe ich von seiner Versicherung einen Brief bekommen, dass ich dennen einen Kostenvoranschlag und ein paar Fotos einreichen soll.


    Jetzt weis ich nicht ob ich zur BMW Niederlassung gehen soll oder in ne frei Werkstatt. Bei welcher ich besser wegkomme. Es kommt halt jetzt drauf an was die ansetzten, da ich mir evtl. überlege den schaden fiktiv abzurechnen und das ganze dann selbst zu reperien.


    Jetzt hab ich ein bischen im Netz gelesen, und das nur Autos die 3 jahre alt sind zum Vertragshändler dürfen....
    aber wiederrum habe ich gelesen das ich als geschädigter freie Auswahl der Werkstatt habe.


    Ich denke mir halt das ich in der Bmw Niederlassung die Sauberste arbeit hinbekomme, und falls ich den schaden fiktiv abrechnen lasse auch eine vorteilhaftere abrechnung bekomme.


    kennt sich evtl. jemand mit sowas aus?

  • Da der Schaden mit neuer Stoßstange, Kotflüge, ggf. Pralldämpfer + Lackierung mit hoher Warhscheinlichkeit bei über 800€ liegen wird, wird die Versicherung nach dem KVA dann eh ein Gutachten haben wollen.


    Aber lass einfach einen KVA vom :) machen, die Versicherung wird dir dann schon sagen was sie will.
    Mein Hausfreundlicher macht nen KVA für umme, mein anderer :) in Heilbronn wollte Geld für haben. Such dir der einfachheit halber einen der das für Umme macht.

  • Hallo,
    aus welcher Gegend kommst Du?


    kann dir einen KVA Schreiben, schaden raparieren und mit der Versicherung abrechnen..


    mfg


    Meister Lott

  • @ Big AL: Beachte aber, falls Du fiktiv abrechnest, dass Du nur die ortsüblichen Stundenverrechnungsätze erstattest bekommst.

  • @ Big AL: Beachte aber, falls Du fiktiv abrechnest, dass Du nur die ortsüblichen Stundenverrechnungsätze erstattest bekommst.


    ...und Netto ausgezahlt wird.


    „Komm wir essen Opa“ – Satzzeichen retten Leben!


    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem.

  • EDIT
    Mal eben eine persönliche Bemerkung. "Bei welcher ich besser wegkomme" ist mal so n SPruch bei dem ich eigentlich gar nicht kann. Du sollst Dich an einem Schaden nicht bereichern, sondern Du sollst damit Dein Auto wieder reparieren!!!!!!



    Es ist aber genau so wie die anderen es sagen.


    Als Geschädigter bzw Anspruchssteller wie es auf schlau heisst, hast Du immer die Auswahl was Du machst. Dazu gehört auch die Auswahl der Werkstatt. Anders als in einigen Kaskotarifen üblich, kann die regulierende Versicherung bei einem Haftpflichtschaden nicht vorschreiben, wie und wo Du Dein Auto reparieren lässt. Das wird natürlich gerne geschrieben in der Hoffnung der Anspruchsteller sucht sich die billigste Werkstatt. Es gibt einige Versicherungen, die händigen Dir bei Vertragsabschluss zwei Karten für den Unfall aus. Einmal für Dich und einmal für die Gegenseite. Die sollst Du abgeben und die Gegenseite soll sich dann bei Deiner Versicherung melden. Hat natürlich einen Servicegedanken, aber damit lässt sich natürlich auch gut steuern, wenn man als Versicherung für den Unfallgegener zum Beispiel den Abschlepper organisiert, wohin das Auto geschleppt wird und damit eventuell Weichen für eine Reparatur gestellt werden.


    Allerdings würde ich von einem Kostenvoranschlag bei einer Werkstatt abraten. Du bist rechtlich und auch versicherungstechnisch auf der besten Seite, wenn Du Dir ein Gutachten von einem Sachverständigen machen lässt. Das machen alle Prüforganisationen. Hier kommen eventuell auchfgrund der Prüfungen auch noch andere, sogenannte verdeckte Schäden, mit heraus. Anhand des Gutachtens werden dann auch für den PLZ Bereich übliche AW-Einheiten für die Reparatur angesetzt. Dann ist es auch kein Problem zu BMW zu fahren, dass Gutachten vor zu legen und dort reparieren zu lassen. Sollte BMW mehr verlangen, so müssen die das mit der gegenerischen Versicherung verhackstücken und auch begründen warum einige Arbeiten eventuell länger gedauert haben. ABER: Vorsicht. Du bist der Auftraggeber bei jeder Werkstatt, insofern werden entstehende Mehrkosten immer auf Dich zurückfallen, trotz Abtretungserklärung. Habe ich aber bisher noch nicht erlebt. Sprechen hilft da. Einfach bei Reparaturauftrag vereinbaren, dass die Kosten die Summe im Gutachten nicht übersteigen werden und wenn, dann ist bei jeder Summe VOR Beginn der Arbeiten Rücksprache mit dem Auftraggeber zu nehmen.


    Generell bleibt es Dir dann überlassen, ob Du die Abrechnung nach Gutachten bevorzugst (Schadensumme minus MwSt) oder reparieren lässt. Für den Fall eines Verkaufs, ist selber reparieren natürlich immer schlecht, weil nicht nachgeweisen werden kann ob das Auto fachgerecht repariert wurde. Ich empfehle Dir daher die Reparaturen in einer Werkstatt ausführen zu lassen und die Belege gut aufzubewahren. Bei einem erneuten Schadensfall kann die dann zur Regulierung verpflichtende Seite, diese Rechung zur Vorlage verlangen. Wäre dann nicht fachgerecht repariert, gäbe es einen dicken Abzug.


    Vergiss nicht bei der regulierende Seite Deine Kosten in Rechnung zu stellen. Arbeitsausfall, Wegstrecke zm Gutachter, zur Werkstatt, Telefonate usw usw. Das kann man in EInzelnachweisen tun oder pauschal angeben. 30 Eur sind eine Summe, die zu meiner Zeit prüffrei wa.

    2 Mal editiert, zuletzt von Jusa ()

  • Danke für eure antworten. Das mit dem am besten wegkommen war vielleicht etwas schlecht formuliert.
    Ich will meinen bmw natürlich reparieren lassen. Ich habe mir nur gadacht evtl fiktiv abzurechnen weil ich auch einen neuen
    Kotflügel haben möchte da meiner am radlauf schon ganz schön a, rösten ist.
    Vom Unfall her war es ja auch mehr eine Art parkrempler. D.h. Der kotflügel ist vorne nur etwas zerkratz und die m-schùrze hängt 2cm runter.
    Jetzt fände ich es halt doof wenn das ganze nur lakiert wird an den entsprechenden Stellen.
    Deswegen dann die Idee mit der fiktivn Abrechnung da ich dann von dem Geld selbst nen neuen koti besorgen kann.
    Die m-schùrze würde ich schon irgendwie richten.


    Ich hab auch vorhin mal mit der Versicherung telefoniert und die meinten ein Gutachter geht erst ab nem schaden von 1000-1500€
    Hab im Netz zwar was von 800€ gelesen Bagatelgrenze.
    Er hat mir halt vorgeschlagen zu einer seiner partnerwerkstäten zu gehen. Dort könnte ich kostenlos einen Kostenvoranschlag machen.
    Jetzt weiß ich nicht ob die dann im sinne der Versicherung arbeiten.
    Den evtl sagt ein Gutachter oder die bmw Niederlassung bzw. Eine frei Werkstatt meines Vertrauens den kotflügel tauschen wir. Oder sie verrechnen. Ihn mit einenem neuen den ich bezahle.


    Darum bin gerade am überlegen wo ich den Kostenvoranschlag mache.
    Weiß jemand ob bmw was dafür verlangt?


  • Weiß jemand ob bmw was dafür verlangt?


    hab ich dir oben schon was zu geschrieben.


    und als letztes würde ich zu ner partnerwerkstatt der versicherung gehen für nen KVA..

  • zum Thema "besser wegkommen"...


    @Jusa
    wenn mir jemand mein Auto beschädigt will ich eigentlich mehr als nur ne Reparatur des Schadens... schließlich gilt dann mein Fahrzeug ab sofort als Unfaller was sich beim Verkauf auf den Preis ausschlägt...