Guten Tag,
ich habe ein Auto als Bastlerfahrzeug verkauft, der Käufer hat sich das Auto angeschaut und mitgenommen ohne zu handeln, später schrieb er mir, dass er das Auto in einer Werkstatt hatte und das da noch mehr dran ist, das wusste ich nicht, habe es nur 3 Wochen als Übergang genutzt.. habe ihn das Auto bei der Probefahrt ect testen lassen und ihm jede kleinigkeit erwähnt die ich wusste... habe es als bastler/ schrott/ ausschlachtfahrzeug verkauft welches fahrbereit war. Nun kam raus, die Vorbesitzerin hat am KAT rumgeflext und dort wurde der Inhalt wohl entnommen o.a. er möchte mir das Auto zurücknehmen ich habe es auch angenommen aber jetzt denk ich mir, was kann ich dafür und woher sollte ich das wissen? Am Fahrzeug war nichts dran fuhr gut ect...habe ihn jedoch darauf hingewiesen das mehr Mängel vorhanden sein können.. was nun ? zurücknehmen ? Er sagt er war beim Anwalt und der Anwalt hätte gesagt, er hat das Recht das Auto abzugeben
Fahrzeug nach Verkauf zurücknehmen!?
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Ich habe Garantie, Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen. Oben stand im Kaufvertrag :
Gebrauchtwagen/ Schrott/ Bastlerfahrzeug/Ausschlachtfahrzeug/
Weiter unten die mir bekannten Mängel und der Satz " weitere Mängel nicht auszuschließen"
lg
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Wenn sein Anwalt ihm das sagt, dann ist der Anwalt entweder dämlich, oder hat ein großes Interesse daran Geld zu verdienen.
Viel wahrscheinlicher ist aber, dass der Käufer nicht beim Anwalt war, und nur blufft.Nach dem was du schreibst ist das Wasserdicht soweit, da brauchst dir eig. keine Sorgen machen.
Mein Bruder hat auch schon Autos verkauft die den Begriff schon fast nicht mehr verdient haben. Ausdrücklich als Bastelobjekt und inkl. aller nur erdenklichen Mängel.
Und trotzdem wollten dann 2 plötzlich das Ding wieder zurückbringen und haben mit allem möglichen gedroht. Einfach ignorieren.Verbindliche Rechtsberatung bekommst hier natürlich nicht. Von mir schon gar nicht
Kompletter Kaufvertrag wäre vlt. noch interessant um das bisschen besser beurteilen zu können. Aber wie gesagt. Nach dem was du sagst brauchst dir keine Sorgen zu machen. -
Mit dem letzten Satz bist du eigentlich Safe.
Ich würde ihn nicht zurück nehmen.
Rücknahme verweigern, wenn Post von einem Anwalt kommt, selber einen Anwalt antworten lassen.
Vorausgesetzt deine Angaben stimmen die du hier beschrieben hast.Edit: ok, Dani war schneller.
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Ich tippe den Kaufvertrag mal schnell ab :
[Daten zum Fahrzeug]
Gebrauchtwagen/ Schrott / Ausschlachtfahrzeug/ Bastlerfahrzeug
Das KFZ Befindet sich in einem fahrbaren Zustand und wurde vom Käufer probegefahren und überprüft. Kratzer, Beulen, Rost und altersübliche Gebrauchsspuren sind vorhanden. Er springt an und läuft gut, Auspuff vorne undicht. Weitere Mängel nicht auszuschließen. Trotz allem als Bastlerfahrzeug zu verkaufen.
Privatverkauft, keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme. Gekauft wie gesehenPreis und Unterschrift beider Leute
Wie gesagt, der Rest war mir wirklich nicht bekannt und angeblich ist hinten die Feder gebrochen, doch das würde man hören beim fahren, oder? er fuhr selbst bei der Probefahrt wunderbar und machte keine Geräusche. Auch der Käufer sagte, ja fährt gut für die Laufleistung!
lg
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Da würde ich mir keinerlei Sorgen machen!
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Ich würde auch sagen das es Stichfest ist. Denke er blufft ,und wenn er juristisch rangeht beißt er eher wohl auf Steine .
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Würde auch da nicht drauf eingehen.
Hatte auch mal einen a4 3.0 V6 verkauft.
Als Bastlerfahrzeug, ohne TÜV , ohne Gewährleistung , mit Mängeln.
Gerade im Hinblick auf das multitronic.Das Ding einem verkauft Incl Probefahrt , zwei Tage danach fing er an: das Getriebe wäre defekt , er will es zurückgeben sonst kommt er und holt das Geld, hat mir gedroht bis zum geht nicht mehr.
Das ging drei Tage so. Und irgendwann wollte er erst 1500€ zurück , dann nur noch 150€??und nach drei Tagen als ich sagte : noch eine Drohung und es gibt ne Anzeige hat er geschrieben: ich verfluche sie mit Gott, Gott sieht alles, ich lasse sie in Ruhe und nehme kein Geld von Ihnen
Ich denke das war eine Masche , wer weis was für teile aus dem Audi in den drei Tagen schon den Weg in einen anderen gefunden haben und er einfach nur sein Glück versuchen wollte.
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Der Anwalt will dir nur Angst machen. Bei einem privaten Verkauf (der ja hier stattgefunden hat) hat der Käufer nur ein Recht auf Rücktritt wenn ein Sachmangel vorliegt. Da du aber alle möglichen Mängel in den Vetrag geschrieben hast, scheitert der Sachmangel schon an einer Beschaffenheitsvereinbarung. Wenn die Formulierung im Vertrag nicht ausreicht, dann scheitert der Sachmangel spätestens an der Verwendungsvereinbarung als "Bastlerfahrzeug". Du brauchst dir also keine Sorgen zu machen
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Zitat
Er sagt er war beim Anwalt und der Anwalt hätte gesagt, er hat das Recht das Auto abzugeben
Er hat ja auch das Recht, das Auto abzugeben !!!
Da braucht man auch gar nicht drüber diskutieren - nur halt nicht an dich zurück zu gebenWeitere Telefongespräche verbieten! Hinweis auf eine schriftliche Anfrage seines Anwalts! Bei weiteren Anrufen sofort darauf hinweisen, dass ein "dritter" mithört und auf Lautsprecher schalten. Kleines Gedächtnisprotokoll anfertigen. Dann ein Vorgangstagebuch anlegen.
29.01.2016 16:30 Uhr
Auto unter Hinweis auf Mängel nach Probefahrt verkauft.01.02.2016 07:28 Uhr
Anruf bezüglich Rücknahme. Hinweis auf angebliches Rückgaberecht. Ablehnung durch meine Person. Hinweis auf den Rechtsweg.02.02.2016 15:39 Uhr
Zeuge: Maxi Chschwör
Gesprächsprotokoll:
"Du Hurensohn nimmst die Karre zurück oder ich komme vorbei...!"usw.
Hilft einem später ungemein. Und ja.... Muss alles nicht sein - wegschmeißen kann man das später aber immer noch. Aber nicht haben weil zu faul - ist doof.
Gruß Teckel