Nicht ganz...
Okay. Lass es mich anders ausdrücken.
Es wird jeder Kaufvertrag ungültig, in den man das einfach rein schreibt um vermeintlich die Gewährleistung zu umgehen.
Wenn es natürlich wirklich nur eine rollbare Karosse mit einem Motorblock mit krummen Pleuel ist, dann mag das ganze wieder rechtlich zulässig sein.
Aber es geht hier ja aum durchaus nutzbare Fahrzeuge. Und da ist das eben nicht der Fall.