325: 330 Bremse nachrüsten / eintragen / Compoundscheiben - Fragen! :-)

  • Hi Dani, danke!
    Das mit der Software war mir wichtig. Und Du hast recht, Nutzlasterhöhung gab es nicht im Coupé...
    Ich will es halt nur ein paar Monate fahren und dann das Fahrzeug im ansonsten absoluten Serienzustand wieder abgeben, Eintragungen sind mir da ein Dorn im Auge. Und eine gelochte Scheibe fällt nunmal auf, massiv würde es sicher kein Sch..Nutztier bemerken.


    Also ich hab meine Meinung dazu kund getan.


    Denn die EG-Typgenehmigung unterscheidet ja nur nach Karosse und den entsprechend angeboten Motoren.
    Wenn ich jetzt also eurer Argumentation folge, kann ich ja auch ohne Probleme Motoren umbauen ohne das in die Papiere aufnehmen zu müssen.

    ...ich glaube, die Typgenehmigung bezieht sich quasi auf eine "Schlüsselnr.", also keine Änderung von Motor, Karosserie, Lenkung, Abgas,...

  • Also ich hab meine Meinung dazu kund getan.


    Denn die EG-Typgenehmigung unterscheidet ja nur nach Karosse und den entsprechend angeboten Motoren.
    Wenn ich jetzt also eurer Argumentation folge, kann ich ja auch ohne Probleme Motoren umbauen ohne das in die Papiere aufnehmen zu müssen.

    stop stop adi.
    Es geht streng genommen nicht darum eine 30er bremsanlage zu verbauen, sondern die Sonderausstattung "Nutzlasterhöhung" nachzurüsten.
    Das ist der entscheidende Unterschied dabei letztendlich ;)
    Der Vergleich mitm M-Paket nachrüsten ist da eigentlich recht zutreffend.


    @Doenermaxi
    Ganz ehrlich, meine persönliche Meinung, keine Empfehlung: Hau rein das Zeugs, nimm so viele Papiere mit wie du auftreiben kannst und gut ist.
    Erstens blickt da eh kaum jemand durch der sich noch nicht ausgiebig damit beschäftigt hat, und zum anderen...
    Will ich den Gutachter gerne mal persönlich treffen, der im Zweifelsfall bei einem Unfall nachweist, dass die Änderung an der Bremsanlage unfallursächlich war. Halte ich für absolut ausgeschlossen.


    Aber u know.. meine Meinung und Einschätzung.. keine Empfehlung. Was du machst ist deine Sache ;)


    Mein Kenntnisstand ist, wenns im absoluten Worst Case Szenario um Regressforderungen deiner Haftpflichtversicherung geht, dass deine Änderung dazu unfallursächlich sein müsste. Bzw. andersherum gesagt: nachgewiesen werden muss, dass das was passiert ist ohne diese Änderung nicht passiert wäre.
    Dat gleiche Problem haste streng genommen ja aber auch schon wenn du deine Bremsbeläge selbst wechselst und danach nen Unfall baust. Da könnte ja prinzipiell auch jemand auf die Idee kommen das exakt gleiche Spiel zu spielen... Man würde nur nicht so leicht auf die Idee kommen, das ist klar.

  • Dani, ich stimme mit der MEINUNG überein, einfach einbauen und gut ist.
    Jedoch ist es weiterhin hier trotzdem die Rechtslage, dass die Änderung der Begutachtung bedarf.
    Zumal es ja die sa100 für das QP nicht gab.


    Und auch bei Limo/Touring ist es ne technische Änderung.
    Sonst könnt ich ja auch jede Sport-/Race-Bremsanlage fahren die ein Gutachten besitzt ohne diese Eintragen zu lassen ;)


  • Die SA100 wurde nur für Limo und Touring angeboten wenn ich das richtig sehe. Somit wird es auch nur bei denen in der ABE stehen.


    @Dönermaxi: Dieses hatte ich gemeint - aber nicht ausgedrückt ;)


    Wollte ich dann heute Morgen schreiben aber Dani war schneller weil jünger :P




    Ich entschuldige mich, wenn die Frage hier zu speziell ist.



    Nicht gleich eingeschnappt sein - Fragen kann man immer ^^

    Do'nt feed the (Foren-) Trolls :w0019:




    Äpplerhaltige Grüße aus Ffm-Sachsenhausen
    Stefan

  • Und auch bei Limo/Touring ist es ne technische Änderung.


    Sonst könnt ich ja auch jede Sport-/Race-Bremsanlage fahren die ein Gutachten besitzt ohne diese Eintragen zu lassen ;)

    Es ist eine technische Änderung die keiner Abnahme bedarf, da von der Typgenehmigung sehr wahrscheinlich eingeschlossen.
    Das ist wie wenn ich Felgen mit ABE oder auch ne Abgasanlage mit ABE verbaue. Da gibts nix einzutragen, deshalb heißt das Ding auch Allgemeine Betriebserlaubnis ;)
    Anders sieht es eben aus wenn es Teile sind für die es nur ein Teilegutachten oder gar Materialgutachten oder dergleichen gibt. Da sind wir dann bei Abnahmen nach §19 und 21.

  • War heute beim TÜV und wollte mich vorab über den Umbau der Bremsanlage an der VA erkundigen, Umbau auf 330 Anlage, also Bremsträger, Bremssattel, Scheiben und Klötze vom 330.
    Die Antwort des Prüfers war eher ernüchternd, der Umbau der VA ist so nicht möglich, nur in Verbindung wenn die HA und der Bremskraftverstärker ebenfalls auf 330 umgebaut wird. Eine Möglichkeit wäre noch laut Prüfer, sollte ich von BMW ein Dokument bringen können das die 328 HA Bremse die gleiche ist wie vom 330.
    Eigentlich war ich der Meinung das NUR der Umbau der VA auf 330 möglich ist, hab auch dazu einige Beiträge im Netz gelesen.
    Habt ihr zu diesem Thema Erfahrungen, bzw. evtl. gibt's ja den ein oder anderen der diesen Umbau fährt und eingetragen hat?
    Wie immer besten Dank an euch!

  • War heute beim TÜV und wollte mich vorab über den Umbau der Bremsanlage an der VA erkundigen, Umbau auf 330 Anlage, also Bremsträger, Bremssattel, Scheiben und Klötze vom 330.
    Die Antwort des Prüfers war eher ernüchternd, der Umbau der VA ist so nicht möglich, nur in Verbindung wenn die HA und der Bremskraftverstärker ebenfalls auf 330 umgebaut wird. Eine Möglichkeit wäre noch laut Prüfer, sollte ich von BMW ein Dokument bringen können das die 328 HA Bremse die gleiche ist wie vom 330.
    Eigentlich war ich der Meinung das NUR der Umbau der VA auf 330 möglich ist, hab auch dazu einige Beiträge im Netz gelesen.
    Habt ihr zu diesem Thema Erfahrungen, bzw. evtl. gibt's ja den ein oder anderen der diesen Umbau fährt und eingetragen hat?
    Wie immer besten Dank an euch!

    ganz ehrlich. ich habe es einfach so umgebaut wie du es auch machen willst und war schon 2mal zur HU/AU. Das merkt doch keiner.. Ich kann verstehen wenn du alles eintragen lassen willst. Auch für mögliche Versicherungsfälle, aber ich denke da kommt niemand drauf, dass das nicht original ist.

  • ganz ehrlich. ich habe es einfach so umgebaut wie du es auch machen willst und war schon 2mal zur HU/AU. Das merkt doch keiner.. Ich kann verstehen wenn du alles eintragen lassen willst. Auch für mögliche Versicherungsfälle, aber ich denke da kommt niemand drauf, dass das nicht original ist.

    Den Gedanken hatte ich heute auch schon, allerdings bin ich mir echt nicht sicher ob ich es so mache.
    Wie gesagt, bin mir sicher schon mal den ein oder anderen Beitrag im Netz gelesen zu haben, die den Umbau eingetragen bekommen haben.
    Werde mal ein wenig im Netz recherchieren, wäre schon schade darum, nachdem ich die Sättel so schön revidiert habe und eigentlich alle Teile für den Umbau schon hier rumliegen habe.

  • Streng genommen hängt die Nummer von der Karosserie-Variante ab.
    Für den Touring/die Limo gab es die 325mm-Bremse als SA „Nutzlasterhöhung“ (glaub ab 320i ab Einführung M54).
    Streng genommen brauchst es da gar nicht eintragen lassen.
    Bei QP, Cabby und allen VFL/FL ohne M54 ist es eigentlich total stressfrei mit ner Einzelabnahme machbar...

  • Streng genommen hängt die Nummer von der Karosserie-Variante ab.
    Für den Touring/die Limo gab es die 325mm-Bremse als SA „Nutzlasterhöhung“ (glaub ab 320i ab Einführung M54).
    Streng genommen brauchst es da gar nicht eintragen lassen.
    Bei QP, Cabby und allen VFL/FL ohne M54 ist es eigentlich total stressfrei mit ner Einzelabnahme machbar...

    Vielen danke Adrian!!!
    Da werde ich morgen nochmals beim TÜV auftauchen mit deinen Informationen.
    Habe zusätzlich noch einen Eintragung im Netz gefunden wo die 325mm Bremse ebenfalls in den Schein eingetragen wurde.