Hab einmal eine falsche Kupplung bestellt, austausch war kein Problem. Kann mich nicht beklagen.
Das ist nicht mein Thema. Interessant wäre gewesen, wenn du sie eingebaut hättest und dann ist sie defekt gegangen. Darum gehts mir.
Hab einmal eine falsche Kupplung bestellt, austausch war kein Problem. Kann mich nicht beklagen.
Das ist nicht mein Thema. Interessant wäre gewesen, wenn du sie eingebaut hättest und dann ist sie defekt gegangen. Darum gehts mir.
Garantie und Gewährleistung sind zwei verschiedene Schuhe. Deshalb ist die Abfrage oben nicht ganz korrekt.
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und unabhängig vom gewählten Einbauer. Der darf natürlich keinen Einbaufehler machen. Die Beweislast liegt im ersten Jahr beim Verkäufer.
Ok gut zu wissen. Dann kann Leebmann nicht auf den BMW Servicepartner verweisen? Das Teil hat nach 3 Monaten aufgegeben.
Die Beweislast liegt im ersten Jahr beim Verkäufer.
Richtig und zuständig ist der, der es verkauft hat. Sollen die mit dem Teil doch selbst zur Niederlassung
Auf YT gibt es da einen Beitrag der ÖRR mit dem Blödmarkt, die haben da nämlich auch keine Lust drauf: youtube.com/watch?v=zk4BOaVBR44
Naja was mit dem Hinweis auf "Kein Einbau durch Laien" vermutlich bezweckt wird ist aus dem B2C ein B2B zu machen und somit keine Gewährleistung aus dem Konsumentenrecht geben zu müssen. Jeder Hinweis hat seine Geschichte - evtl. war die Reklamationsquote irgendwann einfach zu hoch, die am Ende auf falschen Einbau zurückzuführen war.
Ich würde bei vorhandener Rechtschutz zum Anwalt geben - nicht um Leebmann die Hölle heiss zu machen sondern um es einfach mal rechtlich prüfen zu lassen - so ein Forum wie das hier ist in den seltensten Fällen eine gute Rechtsberatung :).
Grüße
Sven
Mir ging es auch nicht um Rechtsberatung sondern um Erfahrung sammeln. Bin ja bestimmt nicht der einzige der Teile kauft, einbaut und dann einen Defekt da dran hat. Sensorik ist prädestiniert für solche Fälle der Beanstandung und Sensoren bei BMW sind teuer.
Der Hinweis steht bei Fahrzeugteilen doch fast immer dabei.
Kann mich nur an eine Reklamation nach Einbau erinnern:
An einer SKF Antriebswelle war nach ein paar Monaten die Manschette gerissen. Könnte man gut auf die Montage schieben, wurde aber ohne Probleme zurückgenommen.
War aber nicht Leebmann.
Wenn man sich sowas gefallen lässt belohnt man die Händler übrigens und ermutigt sie zum weitermachen...
Naja was mit dem Hinweis auf "Kein Einbau durch Laien" vermutlich bezweckt wird ist aus dem B2C ein B2B zu machen und somit keine Gewährleistung aus dem Konsumentenrecht geben zu müssen …
Grüße
Sven
Leebmann24 ist aber nun mal einen Vertrag mit dem Endkunden/Privatperson oder wie auch immer eingegangen.
Oder haben die vorab ausdrücklich abgefragt, ob der Käufer eine Privatperson ohne einer Berechtigung des Einbaus ist?
Die AGBˋs klären vielleicht die Sachlage auf.
Ich seh das so: Entweder man bescheißt, oder man wird beschissen (oder gef*ckt). Hier wäre für mich klar: Jemand will mich f*cken. Welche Möglichkeiten habe ich angemessen zu reagieren, die mich so wenig Zeit und Geld wie möglich kosten?
Ich habe derartige Reaktionen von Verkäufern / Händlern schon häufig erlebt, und schon beim 1. Mal kam mir eine sehr findige Idee, die mit Sicherheit auch andere umsetzen. Der Händler (eBay) verlangte von mir eine Ein- / Ausbaurechnung einer Werkstatt, es ging um einen Drucklüfter für einen E38, Einbau 15 Minuten. Trotzdem bestand der Händler darauf, sonst würde er den Kaufpreis nicht erstatten.
Meine damalige Werkstatt, zu der ich auch heute noch guten Kontakt habe hat mir einfach eine alte Rechnung per Mail gesendet. Eine halbe Stunde später habe ich dem Händler eine Rechnung über den Ein-/Ausbau des Lüfters gesendet... Den Rest überlasse ich eurer Fantasie
Immer, wenn ich mal wieder einen solchen Fall hatte hab ich die Werkstatt angerufen und mitgeteilt "ihr habt letzte Woche xy getauscht"... Nur für den Fall, dass der Teilehändler doch mal nachhakt. So bekomm ich auch ab und an die Kosten für den Einbau erstattet - was absolut fair ist. Schließlich ist meine Zeit mindestens genauso wertvoll.
Übrigens wurde mir diese Vorgehensweise sogar einmal von einem Händler empfohlen, der diese Unterlagen dann auch nur bei seinem Lieferanten einreicht.
Ich würde sagen das hier das Schlüsselwort "Beweislastumkehr" ist. Wie oben bereits erwänht wurde, im ersten Jahr muss der Händler nachweisen das der Mangel nicht bereits ab Kauf vorhanden war, im zweiten Jahr ist es der Käufer/Endverbraucher. Bevor du irgendwo jetzt hinfährst, lass dir schriftlich bestätigen wer die Kosten für die anstehenden Prüfungen trägt.
An alle - Allgemein bei Reklamationen gilt: alles schriftlich festhalten, und setzt Fristen!
Ich kaufe nichts mehr bei Leebmann24.de seitdem der neue Webshop eingeführt wurde. Ein echt guter Online-Shop wurde kaputt-optimiert.
Persönlich hatte ich noch keine Probleme mit Leebmann24.