Fahrwerksberatung

  • Mit Bezug auf den letzten Satz. das heißt jetzt aber wenn ich ein H&R Sportfahrwerk CupKit einbauen lasse.(Womit ich ja mehrere Komponenten ändere) Aber immer die vorgeschriebene Serienbereifung fahre und auch sonst nichts am Auto verändert habe was im Bezug zum Fahrwerk steht, habe ich mit Einzelabnahmen oder sonstigen Aufwänden oder Risiken nichts zu tun, richtig? Ich muss es nur ganz normal beim TÜV abnehmen und eintragen lassen, oder?


    Und da es ja ein komplett Set ist mit Teilegutachten bin ich da ja auch auf der sicheren Seite? Meiner Meinung nach....

  • Das steht alles im Gutachten was du machen musst.
    wie gesagt , die Aussage war falsch.
    selbst wenn du originale Dampfer fährst und NUR Federn reinmachst musst du sie trotzdem eintragen lassen.


    Deshalb sage ich : immer Vorsicht mit irgendwelchen halbwahrheiten.

    Gruß
    Philipp



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  • Das steht alles im Gutachten was du machen musst.
    wie gesagt , die Aussage war falsch.
    selbst wenn du originale Dampfer fährst und NUR Federn reinmachst musst du sie trotzdem eintragen lassen.


    Deshalb sage ich : immer Vorsicht mit irgendwelchen halbwahrheiten.

    Eintragen wäre ja kein Problem. Möchte einfach nur das es alles rechtens ist und ich wieder mit dem Auto fahren kann... wenn man berufstätig ist und man muss von jetzt auf gleich 2 Wochen auf sein Auto verzichten ist das nicht grad schön...

  • Also ich musste das Gutachten vom TÜV bloß mitführen, nicht sofort eintragen lassen. Stand dort natürlich auch so drin.

    Ist dann auch meistens so wenn es keine Einzelabnahme war.
    Es ging auch glaube ich mehr darum ob es eine ABE gibt und man überhaupt zum TÜV muss.

  • Da wir gerade bei dem Thema sind und im Frühjahr an meinem QP ein Fahrwerkswechsel ansteht, habe ich hierzu folgende Frage: Bei den Eibachfedern sind an der HA unterschiedliche Traglasten angegebenen, wie kann ich erkennen welche für mein QP richtig beziehungsweise sinnvoll ist? Habe keine AHK.

  • Also ich musste das Gutachten vom TÜV bloß mitführen, nicht sofort eintragen lassen. Stand dort natürlich auch so drin.

    Du redest von der erfolgten Änderungsabnahme, also der Wisch wo der Sachverständige bestätigt das alles rechtens ist.
    Hat nichts mit den anderen Aussagen zu tun die hier teilweise getätigt werden.

  • Ja richtig, hat ja nichts mit der Änderung der Papiere zu tun.
    Die muss ich so oder so machen, egal ob ne 19(2)-Eintragung oder Einzelabnahme.
    Lediglich bei der 19(2)-Eintragung KANN der Prüfer angeben, ob eine Änderung der Papiere sofort oder bei nächster Gelegenheit erfolgen muss, bei der Einzelabnahme ist die immer sofort erforderlich.
    Und hier der Hinweis, die Änderungsabnahme ist nur 18 Monate gültig/rechtlich bindend. Danach KANN bspw. die Zulassungsstelle die Übernahme in die Papiere verweigern und genau so die Rennleitung muss das im Fall einer Kontrolle nicht mehr akzeptieren.


    Und ich hatte hier noch nirgends gelesen dass es um die Änderung der Papiere ging, sondern darum das das ProKit nicht eingetragen werden muss....