Beiträge von SuperBenhur

    Danke für eure Meinungen.
    Wahrscheinlich liegt es wirklich daran, mit welchem Bein der Tüv-Mokel aufgestanden ist, und wie sein Verhältnis zur Werkstatt ist.
    Was soll ich sagen, ich hab die Plakette :thumbsup: . Mein Meister meinte: ich glaub, dem ist das mit dem Wischer gar nicht aufgefallen 8)
    Das mit dem "Austragen" finde ich totalen schwachsinn.Es ist nur ein Wischer. Demnächst muß ich noch die Farbe meiner Fussmatten anmelden, und wenn ich im Winter auf Gummimatten umstelle, gleich nochmal nen Termin in der Werkstatt machen. :evil:

    Bin mal gespannt was Ihr sagt:


    Mein Heckscheibenwischer hat vor ein paar Wochen den Geist aufgegeben :evil: . Weil ich heute Tüvtermin habe, hab ich am Wochenende versucht ihn zu reparieren, hat alles ausgebau, leider hatte sich das Wischachslager so festgefressen und gerostet, das es als totalschaden durchgeht. :cursing: Also hab ich das Loch in der Scheibe zugeklebt und suche ein günstiges Ersatzteil. Die Angebote bei Ebay sind aber sehr gegrenzt. Und neu Teuer!!


    Hab den Wagen jetzt bei der Werkstatt abgegeben, den Meister gefragt ob der fehlende Wischer ein KO kriterium ist, und er meint: Es muß nur funktionieren was dran ist, würde wohl mit abgebautem und gut zugeklebter Scheibe Tüv geben.


    WAS sagt Ihr?