Das ist leider bei uns so. Sobald die hören "Auf dem Parkplatz am Supermarkt" sagen die, die haben wichtigeres zu tun. Man soll Fotos machen und fertig...

Parkplatzschaden - Fahrerflucht! [Erwischt!] Jetzt Ärger mit der Versicherung!
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verdammte axt, die alte hätte ich noch an ort und stelle zerpflückt...
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Hätt ich wahrscheinlich auch gemacht...
Allerdings wissen wir ja auch nicht hundertprozentig ob sie das überhaupt war. Passt zwar alles aufeinander, aber gesehen hat meine Frau das ja nicht...
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Das ist leider bei uns so. Sobald die hören "Auf dem Parkplatz am Supermarkt" sagen die, die haben wichtigeres zu tun. Man soll Fotos machen und fertig...
Sobald ich höre "wir haben wichtigeres zu tun" wende ich mich an deren Disziplinarvorgesetzen, dann haben sie in der Tat "wichtigeres" zu tun.
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Also bei "Fahrerflucht" sagen die eigentlich nicht, dass sie wichtigeres zu tun haben, weil das kein Kavaliersdelikt ist. In einem ähnlichen Fall bei mir wurde dem Opa, der mir ins Auto gefahren ist (ich habe es gesehen und ihn auch angesprochen, er ist weggefahren), sein Auto aus der Tiefgarage heraus beschlagnahmt und zur Beweissicherung abgeschleppt. Der hat dann ganz erbost bei mir angerufen und gemeint, dass wir das doch auch anders hätten regeln können, hihi. Na, er wollte ja nicht...
Auf jeden Fall wurde in allen Fällen, die ich kenne, das Verursacherfahrzeug schnellstmöglich zur Beweissicherung "geholt" - freiwillig oder unfreiwillig. -
Bei Parkplatz mit Fahrerflucht kann ich nachvollziehen dass sie einen herein bitten, Eine Partei ist weg und ausser dem Schaden am Fahrzeug ist eh nix zu finden, warum also rausfahren?
War bei mir ja genauso, Fahrzeug verkratzt worden ja kommen sie rein vor Ort nutzt sowieso nix. Solange es um solche Bagatellen geht wo das Fahrzeug noch uneingedschränkt verwendbar ist machen die nix. Hatte in Köln mal nen Unfall (mein erster) weil mir einer an der Kreuzung in den Kofferraum geballert ist. Grüne angerufen und als Antwort erhalten bei Fahrtüchtigkeit der Fahrzeuge und wenn keine Flüssigkeiten austreten (sind nicht) ist der Verkehrsraum zu räumen und GEGEBENENFALLS (wenn man sich nicht einig wird) kommen wir.
Ich wurde mir einig hab den Herren mit zur Vermietung geschleift wo ich den Wagen grade abstellen wollte und es an die Übergeben.Unfall Nummer 2 lief ähnlich ab. Mitten im Stau einen hinten drauf bekommen und vorne in den Vordermann reingedrückt worden: laut ihren Angaben sind sie ja unmittelbar vor der Raststätte fahren sie mit den Fahrzeugen auf die Raststätte da sind die Kollegen schon an 2 anderen Unfällen dran die aufzunehmen, aber schaffen sie die Autos da weg.
Hierzu ist zu sagen dass mein *wiedermal* Mietwagen vorne auf eine AHK aufgeschoben wurde und hinten selber eine AHK hatte, somit waren keine Trümmer auf der Strasse bis auf ein Kennzeichen.
Dies wurde ich auch beidemale gefragt ob die Strasse frei von Unfalltrümmern sei. Hier wurde also im Einzelfall entschieden Fahrzeuge und Passagiere sind noch verwendbar also kommt zu uns. -
Richtig, die Polizei ist bei Straftaten dazu verpflichtet
eine sofortige Beweissicherung durchzuführen
Und laut §142 StGB ist die Fahrerflucht eine StraftatIch zitiere mal den Gesetzestext.... Am interessantesten ist hierbei
Absatz 1:Zitat§ 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) besagt:
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er 1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich 1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder2. berechtigt oder entschuldigtvom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.
(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).
(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
Vor allem da der vermeintliche Unfallgegner ja alles leugnet.
E bzw. Sie hätte trotzddm warten müssen und dir Ihre personalien
und Versicherungsdaten geben müssen zur klärung des Sachverhaltes
I.d.R. wird der Wagen inkl. der Beschädigungen ausgemessen
und verglichen ob der Schaden überhaupt durch den Unfallgegner
verursacht werden konnte. Dazu muss die Polizei jedoch die Beweise
direkt von deinem Fahrzeug sowie dem des Gegners sichern.Ich würde nochmals auf der Dienststelle vorstellig werden und darauf
bestehen das die Kollegen in Grün (oder Blau) sich gefälligst darum kümmern
denn es besteht ja der dringende Verdacht das die Beweise, zu deinem
Nachteil, vernichtet werden könnten, was zwangsläufig bedeutet das du
auf deinem Schaden sitzen bleibst.
Falls sich der Kollege weigert dann sofort die Dienstnummer geben lassen
und ab zum Anwalt.Zum Thema Gutachter.......
Wieso einen Gutachter belästigen
Als erstes mal ab zumund einen KV erstellen lassen. Der geht dann bei
Bedarf an die Versicherung und die werden dann je nach Schadenshöhe usw.
selbst einen Gutachter vorbei schicken. Wenn der dann irgendwelche nicht
nachvollziehbaren Sachen anführt, dann könnte man über einen Gutachter
nachdenken....... wobei bei Unstimmigkeiten vor Gericht eh ein Staatlich
anerkannter und unparteiischer Gutachter eingeschaltet wird.Also generell für dich: Erstmal ab zu den Grünen und dampf machen....... die
sollen gefälligst ihrer arbeit nach gehen denn dafür werden sie ja auch bezahlt.
Dann alles an deinem Wagen genau fotographieren, am besten mit einem
Zollstock daneben so das man später am Verursacherfahrzeug die Schäden sowie
die höhen abgleichen kann. Evtl. Lackrückstände des anderen Fahrzeuges würde
ich vorsorglich auch sichern. Danach ab zumund einen KV erstellen lassen.
Wenn es um Fahrerflucht geht, sollte sich die Rennleitung dann eh bald bei dir melden
zwecks Aussage usw. , ansonsten bei der Rennleitung nach der Versicherung des vermeintlichen
verursachers Fragen und denen dann den Schaden melden und den KV zuschicken.Das wäre so meine Vorgehensweise in diesem Falle...... Das ist keine Rechtsberatung
o.ä. denn sowas kann und darf nur ein Volljurist durchführen.Ich drücke mal die Daumen das es gut ausgeht, denn wenn Aussage gegen Aussage steht
und es keine Beweise und/oder Zeugen gibt, dann schaut es schlecht aus -
Handy Cam???? Bilder vom Gegnerischen Fahrzeug! fertig is
Sollte mir mal einer Reinfahren ruf ich die Bullen bevor ich aus dem Auto aussteige!
und Bagatelle ist das net! denn das lackieren lassen bei BMW....glaube nicht dass das noch Bagatellschaden ist
Durfte auch schon ne Stoßstange plus Lack zahlen, bäm 2000€ -
Das ist natürlich absolut ärgerlich solche Sache.
Hier in Berlin z.B. musst Du mit solch "kleinem" Schaden zur Aufnahme zum Revier fahren, dort gibt es dann auch die Bearbeitungsnummer !
Gleich die Anzeige hinterher, Kennzeichen des Verursachers ist auch da und dann sollten die Beamten sich auf Spurensicherung begeben. -
Alles schon eingeleitet
Aber ärgerlich auf jeden Fall!!
Immerhin muss ich jetzt sicherlich auch noch ein paar Tage mit dem Schaden fahren...