Parkplatzschaden - Fahrerflucht! [Erwischt!] Jetzt Ärger mit der Versicherung!

  • Hätt ich wahrscheinlich auch gemacht... :whistling:


    Allerdings wissen wir ja auch nicht hundertprozentig ob sie das überhaupt war. Passt zwar alles aufeinander, aber gesehen hat meine Frau das ja nicht...

  • Das ist leider bei uns so. Sobald die hören "Auf dem Parkplatz am Supermarkt" sagen die, die haben wichtigeres zu tun. Man soll Fotos machen und fertig...

    Sobald ich höre "wir haben wichtigeres zu tun" wende ich mich an deren Disziplinarvorgesetzen, dann haben sie in der Tat "wichtigeres" zu tun.

  • Also bei "Fahrerflucht" sagen die eigentlich nicht, dass sie wichtigeres zu tun haben, weil das kein Kavaliersdelikt ist. In einem ähnlichen Fall bei mir wurde dem Opa, der mir ins Auto gefahren ist (ich habe es gesehen und ihn auch angesprochen, er ist weggefahren), sein Auto aus der Tiefgarage heraus beschlagnahmt und zur Beweissicherung abgeschleppt. Der hat dann ganz erbost bei mir angerufen und gemeint, dass wir das doch auch anders hätten regeln können, hihi. Na, er wollte ja nicht...
    Auf jeden Fall wurde in allen Fällen, die ich kenne, das Verursacherfahrzeug schnellstmöglich zur Beweissicherung "geholt" - freiwillig oder unfreiwillig.

  • Bei Parkplatz mit Fahrerflucht kann ich nachvollziehen dass sie einen herein bitten, Eine Partei ist weg und ausser dem Schaden am Fahrzeug ist eh nix zu finden, warum also rausfahren?
    War bei mir ja genauso, Fahrzeug verkratzt worden ja kommen sie rein vor Ort nutzt sowieso nix. Solange es um solche Bagatellen geht wo das Fahrzeug noch uneingedschränkt verwendbar ist machen die nix. Hatte in Köln mal nen Unfall (mein erster) weil mir einer an der Kreuzung in den Kofferraum geballert ist. Grüne angerufen und als Antwort erhalten bei Fahrtüchtigkeit der Fahrzeuge und wenn keine Flüssigkeiten austreten (sind nicht) ist der Verkehrsraum zu räumen und GEGEBENENFALLS (wenn man sich nicht einig wird) kommen wir.
    Ich wurde mir einig hab den Herren mit zur Vermietung geschleift wo ich den Wagen grade abstellen wollte und es an die Übergeben.


    Unfall Nummer 2 lief ähnlich ab. Mitten im Stau einen hinten drauf bekommen und vorne in den Vordermann reingedrückt worden: laut ihren Angaben sind sie ja unmittelbar vor der Raststätte fahren sie mit den Fahrzeugen auf die Raststätte da sind die Kollegen schon an 2 anderen Unfällen dran die aufzunehmen, aber schaffen sie die Autos da weg.
    Hierzu ist zu sagen dass mein *wiedermal* Mietwagen vorne auf eine AHK aufgeschoben wurde und hinten selber eine AHK hatte, somit waren keine Trümmer auf der Strasse bis auf ein Kennzeichen.
    Dies wurde ich auch beidemale gefragt ob die Strasse frei von Unfalltrümmern sei. Hier wurde also im Einzelfall entschieden Fahrzeuge und Passagiere sind noch verwendbar also kommt zu uns.

  • Richtig, die Polizei ist bei Straftaten dazu verpflichtet
    eine sofortige Beweissicherung durchzuführen :!:
    Und laut §142 StGB ist die Fahrerflucht eine Straftat :!::!::!:


    Ich zitiere mal den Gesetzestext.... Am interessantesten ist hierbei
    Absatz 1:



    Vor allem da der vermeintliche Unfallgegner ja alles leugnet.
    E bzw. Sie hätte trotzddm warten müssen und dir Ihre personalien
    und Versicherungsdaten geben müssen zur klärung des Sachverhaltes :!:
    I.d.R. wird der Wagen inkl. der Beschädigungen ausgemessen
    und verglichen ob der Schaden überhaupt durch den Unfallgegner
    verursacht werden konnte. Dazu muss die Polizei jedoch die Beweise
    direkt von deinem Fahrzeug sowie dem des Gegners sichern.


    Ich würde nochmals auf der Dienststelle vorstellig werden und darauf
    bestehen das die Kollegen in Grün (oder Blau) sich gefälligst darum kümmern
    denn es besteht ja der dringende Verdacht das die Beweise, zu deinem
    Nachteil, vernichtet werden könnten, was zwangsläufig bedeutet das du
    auf deinem Schaden sitzen bleibst.
    Falls sich der Kollege weigert dann sofort die Dienstnummer geben lassen
    und ab zum Anwalt.


    Zum Thema Gutachter.......
    Wieso einen Gutachter belästigen 8|
    Als erstes mal ab zum :) und einen KV erstellen lassen. Der geht dann bei
    Bedarf an die Versicherung und die werden dann je nach Schadenshöhe usw.
    selbst einen Gutachter vorbei schicken. Wenn der dann irgendwelche nicht
    nachvollziehbaren Sachen anführt, dann könnte man über einen Gutachter
    nachdenken....... wobei bei Unstimmigkeiten vor Gericht eh ein Staatlich
    anerkannter und unparteiischer Gutachter eingeschaltet wird.


    Also generell für dich: Erstmal ab zu den Grünen und dampf machen....... die
    sollen gefälligst ihrer arbeit nach gehen denn dafür werden sie ja auch bezahlt.
    Dann alles an deinem Wagen genau fotographieren, am besten mit einem
    Zollstock daneben so das man später am Verursacherfahrzeug die Schäden sowie
    die höhen abgleichen kann. Evtl. Lackrückstände des anderen Fahrzeuges würde
    ich vorsorglich auch sichern. Danach ab zum :) und einen KV erstellen lassen.


    Wenn es um Fahrerflucht geht, sollte sich die Rennleitung dann eh bald bei dir melden
    zwecks Aussage usw. , ansonsten bei der Rennleitung nach der Versicherung des vermeintlichen
    verursachers Fragen und denen dann den Schaden melden und den KV zuschicken.


    Das wäre so meine Vorgehensweise in diesem Falle...... Das ist keine Rechtsberatung
    o.ä. denn sowas kann und darf nur ein Volljurist durchführen.


    Ich drücke mal die Daumen das es gut ausgeht, denn wenn Aussage gegen Aussage steht
    und es keine Beweise und/oder Zeugen gibt, dann schaut es schlecht aus :(

  • Handy Cam???? Bilder vom Gegnerischen Fahrzeug! fertig is


    Sollte mir mal einer Reinfahren ruf ich die Bullen bevor ich aus dem Auto aussteige!


    und Bagatelle ist das net! denn das lackieren lassen bei BMW....glaube nicht dass das noch Bagatellschaden ist
    Durfte auch schon ne Stoßstange plus Lack zahlen, bäm 2000€

    Schaltest du auch bei 2000 u/min oder lebst du schon? ^^

  • Das ist natürlich absolut ärgerlich solche Sache.


    Hier in Berlin z.B. musst Du mit solch "kleinem" Schaden zur Aufnahme zum Revier fahren, dort gibt es dann auch die Bearbeitungsnummer ! ;)
    Gleich die Anzeige hinterher, Kennzeichen des Verursachers ist auch da und dann sollten die Beamten sich auf Spurensicherung begeben.