Meine Überlegung war rein theoretischer, rechtlicher Natur
selbst rein rechtlich darf alles andere in der baugruppe dann nur Serie sein.
Eine andere Rad Reifenkombi die nicht ab Werk ist, löst die ABE sofort auf und diese wird dadurch zu einem Gutachten welches in Kombination mit Aftermarketfelgen direkt zu einer 19.3 (§21 er) abnahme führt. rein rechtlich sind Leute die erst Felgen eintragen, dann mit Serienfelgen das FW eintragen lassen und danach die Felgen wieder drauf schrauben ohne gültige BE unterwegs, weil beides nicht in Kombination eingetragen wurde.