schnelle Frage - schnelle Antwort Thread

  • Ich hab hier ein Fahrzeug was zwangsabgemeldet wurde.

    Den Brief (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 2) hab ich, den Fahrzeugschein aber nicht.

    Wird der bei der Zwangsabmeldung einkassiert?

    Gibt das beim Verkauf irgendwelche Probleme für den Käufer?

    Den letzten Halter kann ich nicht fragen wo der Schein ist, der ist leider verstorben.

  • Ich hab hier ein Fahrzeug was zwangsabgemeldet wurde.

    Den Brief (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 2) hab ich, den Fahrzeugschein aber nicht.

    Wird der bei der Zwangsabmeldung einkassiert?

    Gibt das beim Verkauf irgendwelche Probleme für den Käufer?

    Den letzten Halter kann ich nicht fragen wo der Schein ist, der ist leider verstorben.

    Sollte kein Problem sein.

    Je nach Landkreis gibt es da verschiedene vorgehen. Da müsste sich der Käufer vorher informieren, manche vordern eine Verlustmeldung bei der Polizei, andere eine Eidesstattliche Versicherung des verlustes und andere interessiert das gar nicht. (So z.B. in meinem Landkreis.)

    Hab das Cabrio damals auch ohne Schein gekauft - nur mit Brief. :)


    Aber Grundsätzlich ist das anmelden unter bestimmten Voraussetzungen immer ohne Schein möglich.

  • Ich suche dringend das 90° Grad Winkelstück im oberen Faltenbalg nach dem LMM, weil mir der untere der beiden Abgänge gebrochen ist. Finde den im ETK nicht.

  • Ich suche dringend das 90° Grad Winkelstück im oberen Faltenbalg nach dem LMM, weil mir der untere der beiden Abgänge gebrochen ist. Finde den im ETK nicht.

    Klick für welches Modell muss man raten.


    „Komm wir essen Opa“ – Satzzeichen retten Leben!


    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem.

  • Ich suche dringend das 90° Grad Winkelstück im oberen Faltenbalg nach dem LMM, weil mir der untere der beiden Abgänge gebrochen ist. Finde den im ETK nicht.

    Teilenummer: 13327503677

    Vom Bild nicht täuschen lassen, ist falsch im ETK. Wenn du das googelst siehst es.