Name und Sachverhalt! Es könnte wegen Rufschädigung geklagt werden dann muss dies rausgenommen werden bis die Sache vor Gericht geklärt ist
Rufschädigung gibt es als Strafbestand nicht - du meinst sicherlich Verleumdung. Da ist die Sache eigentlich recht einfach: User Drift darf keine unwahren Behauptungen verbreiten. D.h. die im Beitrag dargestellten Unzulänglichkeiten des Auftrags sollten Gerichtsfest dokumentiert worden sein - wenn z.B. das Spiel der Lager im HU- Bericht vermerkt ist, wäre das schon so ein Beweis, der Wagen kam ja direkt vom Auftragnehmer.
Ich würde da weder in die eine noch die andere Richtung Panik schieben - einfach bei der Wahrheit und den Tatsachen bleiben, dann muss man sich auch mal Schlechtleistung vorhalten lassen. Drift scheint ja auch mit dem Inhaber gesprochen zu haben, vielleicht kannst du ja auch mal kurz auflösen, ob ihr sauber auseinander gegangen seid?