i3 120Ah - Schneeflitchen - the new daily bitch ;)

  • Frohe Weihnachten euch allen.


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  • So, hat sich wieder einiges getan, denn die Community ist stark und abgehärtet.

    Über ein anderes markenübergreifendes eMobil Forum wurde bereits vor 2 Jahren ein Projekt gestartet, den i3 mit einer AHK zu versorgen, die nicht nur Koffer oder Radträger stützen kann, sondern auch den Anhängerbetrieb zulässt.


    Wir haben seit Januar 2025 nun alle Tests bestanden und seit diesem Monat werden die ersten AHK an den i3 verbaut.

    Das ganze mit ABE zur Eintragung in die Papiere, mit einem guten eSatz, der auch die Deaktivierung des PDC zulässt etc.


    Im Endeffekt darf ich somit jetzt auch die dicken Anhänger mit 2-3 Achsen ziehen, solange die Zuglast des Anhängers max 850kg ist , Last auf der AHK von 80kg sind zusätzlich erlaubt. :thumbsup:

    Das Alltagstier ist jetzt noch etwas alltagstauglicher geworden.
    Also 3000kg Anhänger erlaubt, jedoch wegen dem i3 maximal nur 850kg Zulast = Achslast des Anhängers. Zusätzliche 80kg Auflast auf der AHK sind erlaubt.


    Fahrversuche mit 2700kg waren aber erfolgreich und somit fahrdynamisch beim i3 drin, nur eben nicht in der ABE ...


    Wer im Umkreis Karlsruhe unterwegs ist, da ist eine sehr kompetente Fachwerkstatt zum Thema AHK


    www-die-verkuppler.de ein junges Team mit viel Kompetenz, das den Dienstleistergedanken lebt.

  • Gibt es da konkrete Daten?

  • Gibt es da konkrete Daten?

    ja! geballtes Wissen und viel OT gibt es hier:


    https://www.g**********.de/forum/viewtopic.php?f=69&t=75003



    kommt schon Leute, ernsthaft? :/ :wacko:

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  • Fahrversuche mit 2700kg waren aber erfolgreich und somit fahrdynamisch beim i3 drin, nur eben nicht in der ABE ...

    Da kann ich nur den Kopf schütteln...


    ja! geballtes Wissen und viel OT gibt es hier:


    https://www.g**********.de/forum/viewtopic.php?f=69&t=75003

    Die Herangehensweise ist an Hemdsärmeligkeit nicht zu überbieten.

    Wenn damit ernsthafte Unfälle mit Personenschaden entstehen, sollten der TÜV Prüfer der für die ABE unterschrieben hat und der Inverkehrbringer Beide persönlich haften.


    Solche Projekte sind der Grund für die Ablösung des Teilegutachtens. (siehe ABE und Teilegutachen Ade)

  • Kannst du die „Hemdsärmeligkeit“ auch begründen?

  • Kannst du die „Hemdsärmeligkeit“ auch begründen?

    Inwiefern begründen? Es lässt sich alles über den Verweis auf goingeletric nachvollziehen.


    Im Grunde ist das selbsterklärend, wenn man im Bereich der Produktentwicklung bis hin zur Serienreife zu tun hat und den Umfang bzw. die Aufwände kennt.


    Ob ich Außenstehenden den Entwicklungsprozess im automotive Bereich erklären möchte? Eher weniger. (Das würde ellenlang werden und mehrere Seiten füllen.)


    Vielleicht die Kurzfassung allgemeinverständlich:

    Ein Studierender aus Österreich entwirft einen Halter aus Metall mit AHK. Dann wird eine FEM eines simplen Metallteils durchgeführt. (Hört sich super an für den Laien, im Endeffekt lernt das ein Erstsemester im Maschinenbau.)


    Dieser Halter wird an ein Fahrzeug geflanscht, der nie für einen AHK konzipiert war.


    Dann wird ein Mindestumfang vom TÜV abgenommen, mit Fokus auf die AHK. Auswirkungen aufs Fahrzeug bleiben außen vor.


    Anschließend werden folgende Aussagen rausgehauen:

    Zitat

    Es ist die Regel dass OEMs wesentlich höhere Anforderungen im Lastenheft haben, weshalb es auch klar ist, warum sich OEMs auf solche Community Projekte nicht einlassen. Schäden am Fahzeug, der AHK, dem Anhänger, anderen Gegenständen oder Dritten, die auf die Nutzung der AHK zurückzuführen sind, und nicht im Zuge der Entwicklung durch den gesetzlichen Mindestumfang der Zertifizierung festgestellt werden konnten, liegen daher im Verantwortungsbereich des Käufers! Das muss jedem Käufer/Fahrer vor Kauf/Fahrt klar sein.


    Es handelt sich um einen Kleinwagen, bei dem keine einzige Baugruppe jemals für den Hängerbetrieb ausgelegt worden ist. (Antriebsstrang, Fahrwerk, Karosserie, ...)


    Bei einem Defekt am Fahrzeug wendet sich der Betroffenen an BMW. Der Händler liest den Logger aus, BMW zieht die Daten und schaut sich die Logdaten an. Die sehen in welchen wilden Betriebspunkten der Wagen betrieben wurde und dann kann man sich denken, was sie zur Kulanz sagen...


    Ist auch nicht böse gemeint, als Kunde und Außenstehender verlässt man sich auf die Zulassungsverfahren durch den TÜV oder die Prüfgesellschaften.

    Es bleibt einem auch nichts anderes übrig, da man die technischen Details und Voraussetzungen nicht kennen kann.


    Aus fachlicher Sicht liest sich dieses ganze "Projekt" wie ein Himmelfahrtskommando.

    Falls jemals eine ABE erteilt werden sollte, wäre es interessant was BMW dazu sagt.


    edit: Zitat hats zerhauen