Da kann ich nur den Kopf schütteln...
dann habe ich mich evtl nur zu flapsig ausgedrückt.
Aber spare dir bitte Beurteilungen, wenn du nicht bereit warst den Thread im GE Forum ausführlich zu studieren. Wenn du das gemacht hättest, würdest du nicht diese Meinung vertreten.
hier der O-Ton zur Klarstellung:
Zitat
Nice to Know, um die Fähigkeit des Fahrzeugs besser einschätzen zu können:
- Die Fahrversuche wurden beim TÜV mit 1200kg durchgeführt und bestanden. Dass mit dem Anhänger nun "nur 850kg" auf öffentlicher Straße gezogen werden DÜRFEN, hat mit den erforderlichen Dauerschwingversuchen zu tun, bei denen wir aufgrund der hohen Kosten kein negatives Ergebnis riskieren wollten. Der I3 verträgt also Fahrdynamisch problemlos 1200kg Zuglast + 78kg Stützlast.
- Es wurde auch eine 10 minütige Missbrauchsfahrt mit rund 2700kg und max. 65kmh durchgeführt, um die Fähigkeit des Fahrzeugs als Zugfahrzeug zu demonstrieren. Dabei kam es zu keinen Defekten und das Fahrzeug war sicher zu bewegen. Ich möchte nochmals betonen dass das eine Missbrauchsfahrt im Zuge der technischen Entwicklung war. Wer sowas regulär vor hat braucht keine AHK für den I3 sondern ein dafür geeignetes Fahrzeug.
Dieser Halter wird an ein Fahrzeug geflanscht, der nie für einen AHK konzipiert war.
Dann wird ein Mindestumfang vom TÜV abgenommen, mit Fokus auf die AHK. Auswirkungen aufs Fahrzeug bleiben außen vor.
Genau wie bei so vielen vielen KFZ, wo Hersteller nicht bereit waren, die Entwicklungskosten zu tragen. BMW selbst hat schriftlich bestätigt, dass nichts gegen eine AHK sprechen würde beim i3.
Aber Du hast vermutlich viel Ahnung in dem Thema.
Umso schlimmer, dass der niedergeschriebene Prüfumfang Simulationen vorab, Einachsversuch nach ECE R55, Carlos TC Test (der Ja genau die Auswirklungen aufs Fahrzeug berücksichtig) , der auch als Kostentreiber der Grund für das Projekt mit LOI war, dass dir das alles irgendwie nicht aufgefallen ist. Schade. Viel Ahnung, aber leider dahinter auch viel Spekulation und festgelegte Meinungen. Das bringt uns heutzutage echt gut voran, wenn wir alles schon vorab besser wissen. Klasse.
Genau, du hast Recht und ich meine Ruhe ...
Die Herangehensweise ist an Hemdsärmeligkeit nicht zu überbieten.
Wenn damit ernsthafte Unfälle mit Personenschaden entstehen, sollten der TÜV Prüfer der für die ABE unterschrieben hat und der Inverkehrbringer Beide persönlich haften.
Solche Projekte sind der Grund für die Ablösung des Teilegutachtens. (siehe ABE und Teilegutachen Ade)
Mir ging es darum darzustellen, dass die in der ABE genannten 850kg max (wir bekommen kein Anbauteilegutachten -d as wäre zeitlich noch ok gewesen, aber man ist nen anderen Weg gegangen), nur das Max aufgrund des Fahrzeuggewichtes des i3 darstellen, fahrdynamisch wäre mehr drin gewesen, aber sicherheitstechnisch eben nicht. Es gilt ja weiterhin, dass man nur eine gewissen Teilmenge des Fahrzeuggewichtes hinten dranhängen darf.
Deswegen konnte nur max 850kg Anhängelast erreicht werden.
Es handelt sich um einen Kleinwagen, bei dem keine einzige Baugruppe jemals für den Hängerbetrieb ausgelegt worden ist. (Antriebsstrang, Fahrwerk, Karosserie, ...)
Lass mich kurz überlegen, du hast Steuerung und Software vergessen 
Oder du weißt Bescheid:
Der i3 hat viele Steuergeräte aus den damaligen F-Serien bekommen. Somit ist es sogar möglich, dass PDC hinten automatisch auszuschalten, obwohl das so niemals seitens BMW vorgesehen war.
zurück zu deinem Argument: Auslegung.
Natürlich werden/sind die Fahrzeuge nicht explizit für eine AHK ausgelegt, aber können heutzutage eine solche Belastung ab bei technisch sauberer Befestigung an den vorgesehenen Punkten.
Der Initiator hat wahnsinnig viele Versuche und Tests in der Erprobung mit der AHK gemacht , was durchaus eine Belastung über viele Jahre simuliert. Nix anderes machen Versuche nach ECE R55 und Carlos TC.
Selbst das extrem auf die Spitze getriebene Lastbeispiel verursache weder an der AHK noch an dem Fahrzeug schäden.
Wenn deine Argumentation so 100% sauber wäre, wie hoffentlich deine Arbeit im Automobilsektor, wie können dann ohne werkseigene AHK vom OEM dann andere Hersteller wie Westphalia oder GDW überhaupt noch AnbauAHK bereitstellen im Markt?
Im Endeffekt sind wir in dem Projekt identische Wege gegangen, wie es andere Hersteller für den 3rd Market tun, wenn sie AHK mit Zuglast entwickeln.
Nur diesmal war es Community iniziiert, weil die Hersteller am Drittmarkt nicht das Potential gesehen haben, über eine AHK ohne Zuglast hinaus (das gab es schon vorher) eine AHK mit Zuglast anzubieten.
Die einzige Entwicklung die man sparen konnte war der E_Satz, der ist von Jaeger und funktioniert 1A, der wurde einfach übernommen.
Sry, mein Frust nach dem Lesen musste mal raus.
Falls jemals eine ABE erteilt werden sollte, wäre es interessant was BMW dazu sagt.
Dazu wieder ein zitat:
Zitat
- 03.08.2022
Rückmeldung von BMW an TÜV erfolgt: BMW sieht keine technischen Einwände, die gegen eine Zertifizierung sprechen. Das ist ein wichtiger Meilenstein
Das war auch sehr wichtig, denn ohne Zustimmung des Herstellers an den TüV wäre das gar nicht zu einer Entwicklung der AHK mit Zulast gekommen, weil der TüV diese Freigabe verlangt.
Aus fachlicher Sicht liest sich dieses ganze "Projekt" wie ein Himmelfahrtskommando.
Das impliziert, dass du das alles gelesen hättest, zumindest den post #1 dazu.
Deine Aussagen widersprechen dem aber. Schade, dass es so ist, wirklich schade.