Es wurde klar abgesprochen, dass es als Straßenwagen gedacht ist und eine Straßenzulassung be/erhalten muss. Das dies zweifelsohne der Fall sein wird, wurde mir beteuert.
Ich beteuern Dir auch NIE WIEDER sarkastische Beiträge in diesem Forum zu schreiben
(und halte mich natürlich nicht dran, weil ich es aufgrund meines Naturells gar nicht kann
)
Also: Was wurde schriftlich vereinbart? Wie konkret sieht die von beiden Seiten unterschriebene / oder per neutralen Zeugen belegbare Leistungsvereinbarung (Auftrag, Bestellung, Angebot, etc.) aus? Ist die Eintragung des Zubehörteils Bestandteil dieser Vereinbarung? Wer ist für die Eintragung verantwortlich?
Du bewegst dich nicht mehr nur in einer fehlenden Sachlage, du bist in eine vertragsrechtliche/juristischen Situation gelangt, wo Wünsche, Absichten oder Beteuerungen nicht mehr funktionieren, sondern konkrete Vereinbarungen gefragt sind.