Du verwechselst Garantie mit der gesetzlichen Sachmängelhaftung.
Nein - du hast nicht richtig gelesen - ich habe ganz klar von Gewährleistung geschrieben - dies ist die im BGB §437 definierte Sachmängelhaftung - diese Begriffe werden synonym genutzt. Was eine Garantie ist, weiss ich sehr wohl und habe sie auch nicht erwähnt!
Was du allerdings nicht ansatzweise verstehst, ist das ein gewerblicher Verkäufer immer sein eigenes Risiko minimieren und seinen Profit maximieren möchte. Das betrifft bei einem 20 bis 25 Jahre alten Auto schlicht und ergreifend den Ausschluss einer Gewährleistung/Sachmängelhaftung. Und das meinte ich mit den Mängel beim E46 - die Dinger sind im Vergleich schon recht robus (N42/N46 Todesnähmaschinen mal ausgenommen - aber dazu informiert mann sich ja auch vorher) - das Durchschnittsalter der PKW in DE liegt bei ca. 10,5 Jahre - d.h. ein aktuell fahrbereiter E46 hat dieses Alter schon mal mindestens verdoppelt!
Das nach 20 Jahren aber schlicht und ergreifend Materialermüdungen in seinen verschiedensten Facetten auftreten kann und wird, sollte auch klar sein - nur Dir offenbar nicht. Selbst wenn die BMW Ing's damals z.B. die WaPu mit Metallflügel statt einer Spezial-Plasteversion (Temperaturbeständigkeit) ausgestattet hätten - welcher Hersteller gibt denn mehr als 20 Jahre Gewährleistung auf die Schweißpunkte der Metallrädchen? Welcher Hersteller gibt eine Gewährleistung, dass die Gummi-Dichtung am ÖfG mehr als 20 Jahre dem Öl und den Temperaturschwakungen ausgesetzt hält und nicht spröde und durchlässig wird? Diese Was-wäre-Wenn Kette kann man an quasi jedem E46-Bauteil beliebig fortsetzen. DAS sollte jedem Käufer bewusst sein - den gewerblichen Verkäufern ist es und daher haben sie entweder Mondpreise - 100% Aufschlag zur Risikoabsicherung oder drücken sich um die Gewährleistung mit den bekannten Varianten.