...außerdem soll mir mal einer erklären auf welcher gesetzlichen Basis diese ganzen Listen erstellt werden?
ECE bzw. fur Deutschland ABE - Teilezulassung für Ersatz- und Nachrüstteile. LED H4 oder LED-H7 waren zum Zeitpunkt der Zulassung der Fahrzeuge schlichtweg nicht verfügbar, so dass z.B. BMW diese bei der Entwicklung und Fahrzeugzulassung beim KBA 1997/1998 für den E46 nicht mit berücksichtigen konnte.
Das muss jetzt der Hersteller (in diesem Falle OSRAM) im Jahre 2024/2025 übernehmen. Dazu muss er natürlich genau angeben, für welche Fahrzeuge und für welche genaue Scheinwerferausführung (auch wieder wieder über die Zulassung anhand der E-Nummer) er diese Freigabe vornehmen kann. Wie von PetrolPunk ausgeführt und dir bestätigt, gibt es beim E46 einfach eine Reihe von Scheinwerferausführungen, das ist beim E36 und beim E30 ncht anders. Da die Freigaben sich natürlich auf entsprechende Testszenarien und Auswertungen (Lichtspektren, Blendwirkung, Ausleuchtungshomogenität, Hitzeentwicklung, etc.) beziehen, ist der Aufwand für den Hersteller erheblich alle denkbaren Kombinationen von Scheinwerfern und Leuchtmitteln durchzuführen. Und warum auch immer hat OSRAM dies beim E46 (bisher) nur auf diese eine Schweinwerferausführung mit der E-Nummer E13 9175 durchgeführt.
Entweder entsprechen die LED den Spezifikationen der Halogenlampen die sie ersetzten sollen
Das ist zu kurz gedacht - die Leuchtmitteln selbst sind ja für einigen grundlegenden physikalische Eigenschaften der Energieumwandlung (nichts anderes ist Licht) nicht mal ansatzweise vergleichbar (Farbtemperatur in Kelvin, Leuchtstärke in Lumen, Leistungaufnahem in Watt, Diffusität, etc). Das sollte jedem einmal schon direkt aufgefallen sein, als vor ca. 10 Jahren die ersten LED für den Hausgebrauch für die normalen Lampensockel wie E14/E27 auf den Markt kamen. Dort z.B. den richtigen Ersatz für eine 60Watt "Glühbirne" für das Wohnzimmer zu finden, war schon eine Wissenschaft für sich. Und dann kommen noch die Abstrahleigenschaften dazu - Diffusität. Diese unterscheidet sich bei LEDs erheblich von klassischen Wendel-Leuchtmitteln. Und genau deshalb müssen diese LEDs in Fahrzeugscheinwerfern getestet werden, wie die spezifischen physikalischen Eigenschaften durch den Hersteller in den jeweiligen Fahrzeugausführungen so umgesetzt wurden, das keine Blendung, ungewollte Reflektion oder Streuung andere Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt.
Darüber sollten man froh sein, dass es hier entsprechende Regelungen gibt - gerade in der jetzt beginnenden Jahreszeit freut sich doch bestimmt jeder, wenn wieder so ein hirnloser Poser mit einem T€mu-/Ali 3€ LED Halogenersatz-Leuchtmittel mit 7000K und 110LM pro Watt herumfährt, die Nacht zum Tag macht und alles was vor ihm fährt aufs Feinste blendet 