Beiträge von M54B25

    Aber Glauben ist nicht wissen und ich weiß nicht, ob durch den Allrad irgendwas am Boden anders geformt ist. Mir geht es aber nur um die äußere Form der Rückbank.

    Für das Wissen gibt es den ETK - dort wirst du keine extra Rohkarosserie für die xi/xd Modelle finden - die x[i|d] Unterschiede liegen nicht im Blech. Aber auch das wäre ja nach deiner Beobachtung egal, wenn die Rückwand "nur" äußerlich anders geformt ist (und untenherum gleich und damit beim Blech unproblematisch ist).

    Ist die nicht anders geformt als die Rückbank ohne Sportsitze?

    Kann ja gerne sein, dass sie äußerlich anders geformt ist - aber glaubst du ernsthaft, dass BMW für eine Rückbank-Option eine komplett andere Befestigung mit anderer Karosserieausprägung konstruiert und in der Montageline separat behandelt hat? Die Dinger werden in 1,37 Minuten reingeworfen und gut ist - egal ob Stoff, Leder, Walp€nisimitat oder Alcantara-Bezug.

    passt die Sportrückbank aus einem 330XI Touring in einen Touring ohne Allrad?

    Da sich die Änderungen der xi Modelle unterhalb der Bodengruppe abspielen (VA-Aufhängung, Verteilergetriebe, etc.) sollte es keinen ersichtlichen Grund geben, das es eine spezielle xi/xd Rückbank geben sollte - die Rohkarosse ist identisch.


    Aber wtf ist eine Sportrückbank überhaupt? Die Alcantara/Stoff-Ausführung des Sportpaket M-II etwa?

    Hat es den auch als VFL gegeben?

    Ja klar der N40 war quasi die einfachere N42 Version für Länder mit Hubraumbesteuerung (daher B16) niedrigoktanigen Sprit und ab 2001 erhältlich. Bis zum Coupe-Facelift 03/2003 also gute 2 Jahre im Verkauf. Und ohne das Valvetronic Gedöns ist der Motor natürlich auch viel robuster als die N42-Nähmaschinentriebwerke. Deswegen ja die WRC-Turbokit-Empfehlung.


    Alternativ natürlich gerne die N45 WTCC-Spezifikation des 2006er E90 Modells -aka P45B20- der ja als 320si normal erhältlich war. In der WTCC Spec hat er es aus 2 Litern auf 270Ps offiziell gebracht - im Werksrenntrimm waren das aber locker über 300PS bei 8.500 U/Min. Den N45 gab es dann aber leider nur im FL-Coupe - aber egal das kann man beim umbauen ja auf vFL-Most-Wanted Front zurückbauen - Scheinwerfer, Motorhaube und Kotis vorne und der N45-Drehorgel Lachs ist ein blau/weißer Most-Wanted vFL Flitzer.


    Weil M3 war ja immer VFL.

    Nicht so ganz - mit dem regulären Coupe/Cabrio FL 03/2003 hat auch das M3 Coupe die neue Heckklappe mit der breiteren Griffleiste sowie die LED-RüLi bekommen. Die Front ist aber natürlich die hübschere des vFL Modells geblieben.

    ich hätte gerne eine gute Motorisierung, die evtl. sich sogar Upgraden lässt mit einem Turbo/Kompressor Kit?

    316Ci Coupe aus Spanien mit dem N40B16 Motor ist die beste und günstige Ausgangsvariante - da hauste dann ein Turbokit von den aktuellen 1.6L WRC Rallyfahrzeugen rauf, das freut den TÜV-Prüfer, weil die WRC-Fahrzeuge für die Überführungsfahrten zwischen den Special-Stages ja auch auf der normalen Straßen unterwegs sind und damit die Zulassungshürde machbar ist - genauso wie dein ganzes Projekt :thumbsup:

    Laut der neuen Werkstatt wurde dort sehr unprofessionell gearbeitet. Fehlende Schrauben usw…

    Na dann nimm dein Recht auf Gewährleistung wahr - bei 2.700€ sollte die Reparatur doch das Problem lösen. Wenn du eine Rechnung hast und idealerweise eine Auftragsbeschreibung, gibt dies Dir das Recht eine mangelfreies Werk (die Reparatur) zu erhalten.


    Wenn du dich nicht damit rumschlagen willst, investiere einmalig 35€ in einen 20 Liter Kanister E5, suche dir einen abgelegenen feuerfesten Platz, mache Silvester 2.0 Release 2026 und lass den N46 N46 sein - ohne Eigeninitiative und ein wenig Grundwissen zur N42/N46 Thematik ver@rschen dich die meisten Werkstätten oder sie wissen es halt selbst auch nicht - was im Ergebnis aufs Gleiche herauskommt.

    Exzenterwellensensors wird wieder teuer…hat die erste Werkstatt anscheinend beim Tausch der Ventilsteuerung nicht mit gewechselt.

    Und was ist mit deiner ersten Problembeschreibung:

    Was bereits gemacht/neu ist


    Zündkerzen neu
    Zündspulen neu (bzw. getauscht)
    Einspritzdüsen neu/ersetzt
    Nockenwellensensor neu
    Exzenterwellensensor neu

    Du wirst doch wohl von der ersten Werkstatt eine vernünftige Rechnung haben, aus der hervorgeht, ob der Exzenterwellensensor getauscht wurde? Wenn dann aus einem neuen Sensor direkt wieder Öl kommt, scheint die Problemlage noch woanders zu liegen. Wenn er nicht getauscht wurde gleich auf einen originalen Sensor achten. Gedanklich kannst du aber auch schon mal eine neue Exenterwelle einplanen - deren Einlaufen/erhöhte Abnutzung ist eine bekannte Krankheit des N42/N46.

    Eine Erkennung des Rollenprüfstands ist illegal, dies wurde bei VAG vom Getriebesteuergerät erledigt. Das hat nichts mit den Schaltpunkten zu tun. Es ging also explizit um den Teil der illegale Abschalteinrichtung in der Getriebe-SW. (Lenkwinkelerkennung usw.)

    Das ist deine vereinfachte Kurzform - das zugrundeliegende Gerichtsverfahren und hier insbesondere das Sachverständigen-Gutachten vom 09.07.2020 kommen zu anderen Erkenntnissen, die sehr wohl die Manipulation von Schaltpunkte des Automatikgetriebes beinhalten. Deinen Sidekick mit der Zulassungsfrage von handgeschalteten Fahrzeugen lasse ich mal außen vor, schließlich sind wir bereits auf Thread-Seite 140 eines Threads für Automatikgetriebe - und um dieses geht es im o.g. aufgeführten und nun weiter erläuterten Verfahren.


    Für alle die es interessiert - gemeint ist das Klageverfahren beim Landgericht Offenburg mit dem Akz. O 159/17. Bei der Durchführung des Klageverfahrens wurde 2020 ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, das sowohl den Verbrauch als auch den Schadstoffausstoß des streitgegenständlichen Fahrzeuges (Audi Q5 2.0 TFSI mit 165kW mit einer EZ 03/2015 - für die VAG-Freaks Motorcode CNCD mit 8 Gang Tiptronic) einmal in unberührter 12 Uhr Stellung des Lenkrad und einmal mit einem Lenkeinschlag > 15 Grad vor dem Beginn des Rollenprüfstandstest untersuchen soll.


    Geprüft wurde gemäß deiner zitierten EU-Verordnung 692/2008 in der Fassung 136/2014 W also passend zum Zulassungsverfahren des Audi Q5 - mit dem NEFZ Rollenprüfstandstest. Das Ergebnis des Gutachtens ist sehr eindeutig:

    • Der Ausstoß an Stickoxiden stieg bei Lenkradeinschlag [einmalig vor dem Beginn des Rollenprüfstandstest] um 24,5 Prozent an.
    • Der Ausstoß an Kohlenmonoxid stieg bei Lenkradeinschlag um 59 Prozent an.
    • Der Ausstoß an Stickoxiden lag bei mehr als 80 mg/km - und damit über dem Grenzwert für Euro 6 Benziner von 60 mg/km. Zudem lag der Ausstoß an Stickoxiden 301 Prozent über den Herstellerangaben von Audi.
    • Der von Audi angegebene Spritverbrauch wird ebenfalls nicht eingehalten.
    • Der Lenkradeinschlag wirkt sich auf die Steuerungssoftware des Fahrzeugs aus.
    • Das Fahrzeug erkennt, ob es sich auf einem Prüfstand befindet.

    Oder in den einfacheren juristischen Worten aus dem Gutachten: Das Fahrzeug arbeitet nach der Erkennung eines Prüfstandslaufes [Räder drehen aber kein Lenkradeinschlag] mit geänderten Schaltzeitpunkten, um niedrigere Verbrauchswerte und damit auch Schadstoffemissionen zu erreichen.



    P.S: Wer die Verfahrenskette vom LG Offenburg über das OLG Karlsruhe (25 U 386/21) bis hin zum BGH (VIII ZR 146/22) weiter verfolgt, wird sehr schnell sehr ernüchternd feststellen, dass die Manipulation der Motorsteuersoftware gar nicht der Streitgegenstand ist und der Fall für den Kläger auch in der letzten Instanz abgewiesen wurde. Der juristische Ansatz in dem Klagefall war eine Entschädigung für ein Leasingfahrzeug zu erhalten (der betroffene Q5 war im Finanzleasing dem Kläger überlassen worden), weil er einen Mehrverbrauch aufweist und der Schadstoffausstoß zu hoch sei (Sachmangel). Die Audi-Anwälte haben hier mit aller Raffinesse gearbeitet, das sowohl der Mehrverbrauch als auch der Schadstoffausstoß kein Gegenstand der Finanzleasingüberlassung waren und daher kein Schaden entstanden ist (meine Kurzform des Verfahrensverlaufes).


    Aber dennoch:


    P.S.S: In der Folge der Manipulation des Rollenprüfstandsverhaltens hat die Audi AG nicht weniger als 13 KBA Rückrufe für den Q5 der Baujahre 2008 bis 2015 ausgerufen Die KBA-Referenznummern lauten 5976, 6144, 6248, 6285, 6337, 6379, 6567, 6606, 6669, 6693, 6727, 6907 und 7031. Und jeder Rückruf hat als Mangelbeschreibung "Fahrzeuge enthalten unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem." und zwei verschiedene Maßnahmen entweder "Software-Update des Motorsteuergerätes." oder "Umprogrammierung des Motorsteuergerätes.".

    Dann liefer mal eine Quelle zu deinen Behauptungen um Audi und der Abgasnorm. ^^

    Das ist jetzt nicht besonderns schwer gewesen selbst rauszufinden - Suchbegriffe "Audi Getriebe Schummeln" und sofort kommt diese Mitteilung, deren Inhate sich dann gerne weiter direkt nachlesen lassen - z.B. die entsprechende Klageschrift.



    Die in der Mitteilung genannten Rückrufe lassen sich auch recht leicht über öffentlich zugängliche Quellen ermitteln. Da wären vom 02.12.2019 die KBA-Referenz 7130 oder vom 10.06.2020 die KBA Referenz 10001 - beide mit dem Titel "Konformitätsabweichung Antriebssteuerungssoftware" für Audi-Modelle.


    KBA_7130.jpg


    Zur technischen Relevanz: Die fehlende Konformität betrifft die Einhaltung der Abgasnormen gemäß deren Ermittlung im NEFZ Prüfzyklus - der ab 1997 auch für den E46 galt. Ich hoffe die entsprechenden Parallelen einer manipulierten/angepassten/getweakten Steuerungssoftware, die Gegenstand dieses Thread ist, kannst du dir hoffentlich selbst herstellen. In #1391 wurde ja schon mal die Warmlaufphase genannt, die auch explizit Bestandteil des Test und damit der Ermittlung des Schadstoffausstoßes ist.



    Edit: Mist ich prüfe die Quellen offenbar zu genau, bevor ich sie wiedergebe.