Eine Erkennung des Rollenprüfstands ist illegal, dies wurde bei VAG vom Getriebesteuergerät erledigt. Das hat nichts mit den Schaltpunkten zu tun. Es ging also explizit um den Teil der illegale Abschalteinrichtung in der Getriebe-SW. (Lenkwinkelerkennung usw.)
Das ist deine vereinfachte Kurzform - das zugrundeliegende Gerichtsverfahren und hier insbesondere das Sachverständigen-Gutachten vom 09.07.2020 kommen zu anderen Erkenntnissen, die sehr wohl die Manipulation von Schaltpunkte des Automatikgetriebes beinhalten. Deinen Sidekick mit der Zulassungsfrage von handgeschalteten Fahrzeugen lasse ich mal außen vor, schließlich sind wir bereits auf Thread-Seite 140 eines Threads für Automatikgetriebe - und um dieses geht es im o.g. aufgeführten und nun weiter erläuterten Verfahren.
Für alle die es interessiert - gemeint ist das Klageverfahren beim Landgericht Offenburg mit dem Akz. O 159/17. Bei der Durchführung des Klageverfahrens wurde 2020 ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, das sowohl den Verbrauch als auch den Schadstoffausstoß des streitgegenständlichen Fahrzeuges (Audi Q5 2.0 TFSI mit 165kW mit einer EZ 03/2015 - für die VAG-Freaks Motorcode CNCD mit 8 Gang Tiptronic) einmal in unberührter 12 Uhr Stellung des Lenkrad und einmal mit einem Lenkeinschlag > 15 Grad vor dem Beginn des Rollenprüfstandstest untersuchen soll.
Geprüft wurde gemäß deiner zitierten EU-Verordnung 692/2008 in der Fassung 136/2014 W also passend zum Zulassungsverfahren des Audi Q5 - mit dem NEFZ Rollenprüfstandstest. Das Ergebnis des Gutachtens ist sehr eindeutig:
- Der Ausstoß an Stickoxiden stieg bei Lenkradeinschlag [einmalig vor dem Beginn des Rollenprüfstandstest] um 24,5 Prozent an.
- Der Ausstoß an Kohlenmonoxid stieg bei Lenkradeinschlag um 59 Prozent an.
- Der Ausstoß an Stickoxiden lag bei mehr als 80 mg/km - und damit über dem Grenzwert für Euro 6 Benziner von 60 mg/km. Zudem lag der Ausstoß an Stickoxiden 301 Prozent über den Herstellerangaben von Audi.
- Der von Audi angegebene Spritverbrauch wird ebenfalls nicht eingehalten.
- Der Lenkradeinschlag wirkt sich auf die Steuerungssoftware des Fahrzeugs aus.
- Das Fahrzeug erkennt, ob es sich auf einem Prüfstand befindet.
Oder in den einfacheren juristischen Worten aus dem Gutachten: Das Fahrzeug arbeitet nach der Erkennung eines Prüfstandslaufes [Räder drehen aber kein Lenkradeinschlag] mit geänderten Schaltzeitpunkten, um niedrigere Verbrauchswerte und damit auch Schadstoffemissionen zu erreichen.
P.S: Wer die Verfahrenskette vom LG Offenburg über das OLG Karlsruhe (25 U 386/21) bis hin zum BGH (VIII ZR 146/22) weiter verfolgt, wird sehr schnell sehr ernüchternd feststellen, dass die Manipulation der Motorsteuersoftware gar nicht der Streitgegenstand ist und der Fall für den Kläger auch in der letzten Instanz abgewiesen wurde. Der juristische Ansatz in dem Klagefall war eine Entschädigung für ein Leasingfahrzeug zu erhalten (der betroffene Q5 war im Finanzleasing dem Kläger überlassen worden), weil er einen Mehrverbrauch aufweist und der Schadstoffausstoß zu hoch sei (Sachmangel). Die Audi-Anwälte haben hier mit aller Raffinesse gearbeitet, das sowohl der Mehrverbrauch als auch der Schadstoffausstoß kein Gegenstand der Finanzleasingüberlassung waren und daher kein Schaden entstanden ist (meine Kurzform des Verfahrensverlaufes).
Aber dennoch:
P.S.S: In der Folge der Manipulation des Rollenprüfstandsverhaltens hat die Audi AG nicht weniger als 13 KBA Rückrufe für den Q5 der Baujahre 2008 bis 2015 ausgerufen Die KBA-Referenznummern lauten 5976, 6144, 6248, 6285, 6337, 6379, 6567, 6606, 6669, 6693, 6727, 6907 und 7031. Und jeder Rückruf hat als Mangelbeschreibung "Fahrzeuge enthalten unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem." und zwei verschiedene Maßnahmen entweder "Software-Update des Motorsteuergerätes." oder "Umprogrammierung des Motorsteuergerätes.".