Beiträge von M54B25

    ok, also was heißt 1 zu 1 passend. Es gibt ja auch Sets bei denen so adapter Ringe dabei sind. Ich meine einfach ein Set bei dem bekannt ist das es so mit den Teile die sie liefern passt.

    Die originalen BMW Lautsprecher haben nur 3 Verschraubungspunkte am LS-Chassi also alle 120 Grad eine Schraube. Die DIN Verschraubungspunkte bei LS (10, 13 und 16cm) haben 4 Verschraubungspunkte - also alle 90 Grad. Daran kannst du ein direkt passendes LS-Set optisch erkennen (BMW E46 = 3 Schraubpunkte)


    Einige/viele Anbieter verkaufen E46 Einbauset mit DIN LS und Adapterringen zur Adaption der Verschraubung - die passen dann natürlich auch - bei der Verschraubung - was die Einbautiefe und Aufbauhöhe angeht kann es je nach Karosserie Beschränkungen geben. Da sollte der Verkäufer dann die Einbaupassung für Cabrios angeben.

    Die sind aber ja nur für Hifi oder H&K oder nicht?

    Nicht für das Standard System.

    Ja das ist richtig - weil Coupé und Cabrio (Limo und Touring theoretisch auch) in den USA standardmäßig als HiFi und gegen Aufpreis als HK ausgeliefert wurden. Zum Ende hin dann nur als HK - aber da müsste ich nochmal genau nachschauen.


    Deswegen hat BavSound auch nur HiFi und HK als Umrüstungsbasis im Angebot.

    Golf II "Function" Turbodiesel, natürlich weiß, der erste mit Kat und sagenhaften 60 PS.

    Der befand sich auch in unserem Familienfuhrpark Anfang der 90er Jahre - natürlich in rot ;) Der Turbo war nur zur Erreichung irgendeiner Abgasnorm aber nicht zur Leistungssteigerung. Ohne Servolenkung habe ich ihn fahrtechnisch immer liebevoll unseren T34-Sport genannt - so muss sich ein entsprechendes Gefährt ursprünglich russischer Bauart gefahren haben. Verbrauch kann ich absolut bestätigen - ohne Kat (bei 300Tkm hat es den dann zerbröselt) nochmal 0,5 Liter weniger Verbrauch :w0042:


    T34-Sport.jpg


    Ist dann mit 430Tkm nach Polen verkauft worden - würde mich nicht wundern, wenn der die Million vollgemacht hat - unverwüstliches Teil!

    Das von mir ins Feld geführte Überraschungsmoment gilt m.E. trotz des Hinweises von Leebmann. Die Bedingung ist nicht substantiert ausgeführt

    Wäre mir neu, dass ein Verkäufer bereits vorab eine gerichtsfeste Ausführung sämtlicher Überraschungsmomente darlegen muss - das nenne ich weltfremd.


    Das du beim Bestellvorgang die AGB zur Kenntnis genommen hast und dies explizit bestätigt, stellt dich dann immer noch vor Überraschungen?


    Aber ok ich gebe an dieser Stelle auf an den Menschenverstand zu appellieren und nehme überraschend zur Kenntnis, das Lesen und Verstehen nicht immer eine Selbstverständlichkeit sind. Ihr, die derart simple AGBs überraschend findet, dürft gerne vor Gericht ziehen, eine Rechtsschutzversicherung missbrauchen oder euch anderweitig rechtlich lächerlich machen - meinen Segen als Atheist habt ihr - Amen 🙏

    Ach, so ein wenig liebe ich ihn ja schon,

    Nö - du bist durch eine Waschstraße gefahren :m0032: - so heissen die Dinger doch, wo der Lack zerkratzt wird - oder?


    Liebe beim E46 heißt DIY beim :w0040: (Waschen) und :w0003: (Pflegen)…



    Aber eigentlich wollte ich Dir nicht nur durch banale Reaktion 👍 meinen Respekt zollen, was du mit diesem Auto machst - bei der Nutzleistung noch so viel Aufwand reinzustecken, ist dann wirklich Liebe - dafür :m0012:

    Scheint sich um eine überraschende Klausel in den AGB zu handeln, mit der Folge das eine solche Regelung zumindest fragwürdig ist.

    Du kannst ja mal vor Gericht versuchen mit deiner Aussage zu argumentieren, aber

    1. Leebmann24 ist die Webseite eines BMW Autohauses, also eines auf BMW und BMW-Teile spezialisierten Händlers und kein Gemischtwarenladen wie T€mu.
    2. Die AGB's mit 12 Paragraphen sind übersichtlich und präzise ausgeführt und auf jeder Seite im Footerbereich zu finden. Ausgedruckt sind der Text 8 Seiten und die Schrift ist 11pt groß. Ein normal begabter Anwender, der die gewünschten z.T. sehr spezifischen Ersatzteile anhand von Explosionszeichnungen und einer Fahrzeugspezifischen Zuordnung finden kann, sollte daher auch in der Lage sein die AGBs zu finden und lesen zu können.
    3. Der von mir oben dargestellte Hinweis zur Montage taucht auf jeder Seite konsequent auf, den permanent zu übersehen, würde schon weh tun.


    Als normal veranlagter Online-Kunde im Jahre 2024 ist das von Dir genannte Überraschungsmoment wohl eher die Ignoranz einer Vielzahl von Kunden sich auch mal die vertraglichen Grundlagen seines Vertragspartners anzuschauen und für sich selbst zu bewerten - es sei denn man heißt Pippi Langstrumpf wohnt in Bullerbü und setzt beim Onlinekauf stets eine rosarote Brille auf...

    Dann zitier uns doch bitte konkret den Absatz des hier anwendbaren Gesetzes. :)

    Ernsthaft?


    Aber gerne - es gilt hierbei:

    Die RICHTLINIE (EU) 2019/771 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

    vom 20. Mai 2019

    über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/44/EG


    Kurzform für die Definition der gesetzlichen Gewährleistung - nachzulesen direkt an der Quelle hier - Link.


    Und auch noch eine Zusammenfassung, falls du dich nicht wirklich ernsthaft damit auseinandersetzen möchtest und viele Punkte meiner Vorposter einfach ignoriert hast:

    • Die Gewährleistung steht Verbraucherinnen und Verbrauchern gesetzlich zu und greift immer dann, wenn die Ware nicht fehlerfrei ist oder nicht der Beschreibung des Verkäufers entspricht.
    • Bei Neuware beträgt die gesetzliche Gewährleistung in Europa mindestens 2 Jahre, für Gebrauchtwaren liegt sie bei mindestens 1 Jahr.
    • Die Gewährleistungsrechte sind EU-weit gültig, und zwar dank der europäischen Warenkauf-Richtlinie. Diese wurde im Januar 2022 in allen Mitgliedstaaten aktualisiert und erweitert. In einigen Punkten sieht sie nur Mindeststandards vor.
    • In Deutschland und anderen EU-Staaten liegt die Beweislastumkehr bei 12 Monaten nach dem Kauf. Das heißt, tritt ein Fehler bei der gekauften Ware innerhalb dieses Zeitrahmens auf, gilt die Vermutung, dass das Produkt von Anfang an fehlerhaft war. Das erleichtert dem Käufer die Reklamation.
    • Gewährleistung ist nicht das Gleiche wie Garantie! Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Händlers (Händlergarantie) oder des Herstellers (Herstellergarantie). Händler und Hersteller können die Dauer sowie die Garantiebedingungen selbst festlegen.
    • Auch wenn der Käufer zusätzlich eine Garantie erhalten hat, bleiben seine Gewährleistungsrechte dennoch weiterhin bestehen.



    Allerdings bietet der Artikel 8 hier die Grundlage der von Leebmann24 vorgetragene Argumentation zum Nachweis der fachgerechten Montage in Verbindung mit dem §8 der Leedmann24 AGBs und dem Hinweis bei jedem Artikel:

    Hinweis-Leebmann24-Montage.jpg




    Und auch wenn dies keine rechtliche Bewertung ist, so sei meinerseits angefügt, dass Leebmanns Vorgehen im Falle verbauter Teile hier konkludent und durch die AGBs sowie die gesetzlichen Grundlagen (s.o.) gedeckt ist. Es steht jedem Käufer frei sich vorher über den Shop und seine Auslegung der Rechtslage zu informieren.

    Mögliche Annahmen:

    Aufgrunddessen dass ich schon ein paar Foren durchsucht habe könnten es vielleicht die Ventile sein ?

    Valvetronic ?

    Der M54(B22) hat keine Valvetronic - die kann es also schon mal nicht sein. Falls du die Vanos meinst - auch eher nicht - die ändert nur die Nockenspreizung in/ab bestimmten Drehzahlbereichen.


    Unter welchen Fahrsituationen/Drehzahlen kommt denn der Fehler - inklusive Motorkontrollleuchte - richtig?