Meine Erfahrung stammt ja aus dem Jahr 2018. * Möglicherweise könnte sich da in der Zwischenzeit rechtlich etwas geändert haben. Und gerade fällt mir ein, dass es da, glaube ich mich zu erinnern, noch einen Passus gab, dass Nutzungsausfall nur gezahlt wird, sofern kein weiteres Auto im Besitz ist, das man an Stelle des verunfallten Autos nutzen könnte?
Das nachzurecherchieren, kann ich mich gerade nicht aufraffen. Aber ein Anwalt ist ja laut dem TE mit im Boot, der sollte das hoffentlich ordentlich regeln.
Ja, würde mich interessieren, wie es in dem Fall weitergeht!
Edit:
* Da habe ich einen Nutzungsausfall erhalten. Ich erinnere mich, dass der Tagessatz dabei abhängig von der Fahrzeugklasse war (vereinfacht: für Kleinwagen gibts weniger, in der Oberklasse mehr) und mir ein definierter Zeitraum für die Ersatzsuche eingeräumt wurde, der unabhängig von der tatsächlichen Fahrzeugsuche war (die länger dauerte). Tagessatz x Zeitraum ergab dann den Nutzungsausfall.