Hey Leute,
also ich habe eben mal in meinen Unterlagen gestöbert. Undzwar habe ich ende Januar 2015 meinen E46 gekauft, super Auto bin sehr zufrieden! Damals habe ich mir von dem netten Verkäufer noch eine Gebrauchtwagengarantie für 12 Monate aufschwätzen lassen. Heute lese ich mir mal die ganzen Bedingungen darüber durch, da es jetzt wieder zum verlängern gekommen wäre. Mir ist aufgefallen, dass dort aber steht alle möglichen Reperaturen werden nur gezahlt bei einer ordnungsgemäßen regelmäßigen Wartung bei einer Vertragwerkstatt -> Scheckheft. Kommen wir zum Knackpunkt ich habe das Auto damals ohne Scheckheft gekauft, dies war auch eindeutig mit dem Händler geklärt und ist auch nicht auf dem Kaufvertrag als Beigabe markiert. Gut also meiner Meinung nach müsste der Vertrag doch dann von vornerein nichtig sein bzw. anfechtbar oder welcher Meinung seid ihr da??? Hat vielleicht jemand Erfahrung damit? Da die Versicherung von vornerein ihren Leistungen nicht nachkommt muss ich das doch auch nicht habe immerhin 190€ gezahlt.
MFG vielen Dank im vorraus!