Automatikgetriebe-Software Änderung / Update *Erfahrungsberichte*

  • Du hast dabei vergessen, dass Corsi von Donnerhall bei der Unfallaufnahme neben dem Beamten steht und ihm den genauen Sachverhalt mit dem Getriebe unmissverständlich unter die Nase reiben wird :D

    Wenn die Beamten mit der Thematik befasst sind, werden sie ihm erklären dass das Getriebekennfeld eines Automatikgetriebes weder für die Erfüllung der notwendigen ECE-Normen, noch für die Abgasnorm relevant sind.

    Sprich es ist egal, ob der Hersteller oder sonstwer die Parameter des Automatikgetriebes ändert. Dabei ist keinerlei Neubewertung nötig um die BE zu erhalten.

  • Das ist so als Pauschale Aussage nicht richtig, siehe Audi mit seiner Schummelsoftware auf dem Getriebe!


    Mag bei der alten E3/E4-Norm noch so sein, heute 100% Teil der Homolgation!

    Dann liefer mal eine Quelle zu deinen Behauptungen um Audi und der Abgasnorm. ^^

  • Dann liefer mal eine Quelle zu deinen Behauptungen um Audi und der Abgasnorm. ^^

    Audi 23X6


    Die neue "Motorensoftware" hat sich hauptsächlich auf das Schaltverhalten vom Getriebe ausgewirkt.

    War mein A6 damals auch von betroffen, hab die alte wieder aufspielen lassen ... das Schaltverhalten war nach dem Update zum kotzen!


    Rückruf 23X6 von Audi bedeutet auch Schadensersatz für Betroffene


    pasted-from-clipboard.png

  • Dann liefer mal eine Quelle zu deinen Behauptungen um Audi und der Abgasnorm. ^^

    Das ist jetzt nicht besonderns schwer gewesen selbst rauszufinden - Suchbegriffe "Audi Getriebe Schummeln" und sofort kommt diese Mitteilung, deren Inhate sich dann gerne weiter direkt nachlesen lassen - z.B. die entsprechende Klageschrift.



    Die in der Mitteilung genannten Rückrufe lassen sich auch recht leicht über öffentlich zugängliche Quellen ermitteln. Da wären vom 02.12.2019 die KBA-Referenz 7130 oder vom 10.06.2020 die KBA Referenz 10001 - beide mit dem Titel "Konformitätsabweichung Antriebssteuerungssoftware" für Audi-Modelle.


    KBA_7130.jpg


    Zur technischen Relevanz: Die fehlende Konformität betrifft die Einhaltung der Abgasnormen gemäß deren Ermittlung im NEFZ Prüfzyklus - der ab 1997 auch für den E46 galt. Ich hoffe die entsprechenden Parallelen einer manipulierten/angepassten/getweakten Steuerungssoftware, die Gegenstand dieses Thread ist, kannst du dir hoffentlich selbst herstellen. In #1391 wurde ja schon mal die Warmlaufphase genannt, die auch explizit Bestandteil des Test und damit der Ermittlung des Schadstoffausstoßes ist.



    Edit: Mist ich prüfe die Quellen offenbar zu genau, bevor ich sie wiedergebe.

  • Das war eine Art Kuhhandel, die Fahrzeuge haben auch nach dem Update die Grenzwerte überschritten. Allerdings ist für VAG ein SW-Update günstiger als einen SCR-Kat nachzurüsten.

    Man hatte nur die Hosen voll und wollte bei mobilen Emissionsmessungen etwas besser dastehen.


    Bzw. wurden die AGR-Systeme bei VAG häufig illegal deaktiviert und das Getriebesteuergerät hat erkannt wann der Wagen auf dem Rollenprüfstand steht und erst dann alles fein aktiviert.


    Mal aus dem obigen Link zitiert:

    Zitat

    Dahinter stehen laut Beschreibung durch das Kraftfahrtbundeamt immer die „Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“ oder „Konformitätsabweichung von den Vorschriften des Anhang XVI, Abschnitt 4 der Verordnung (EG) Nr. 692/2008


    Einfach in die von dir verlinkte EG-Verordnung reinschauen...


    Nach dieser Logik hätten alle Fahrzeuge mit Schaltgetriebe aus dem Verkehr gezogen werden müssen.


    Die Abgasnorm wird über den Fahrzyklus geregelt (beim E46: NEFZ, heute WLTP).

    Auch wenn dies realitätsfern ist, werden beim Handschalter durch den OEM vom Testfahrer die Schaltpunkte gewählt.


    Siehe:

    Regelung Nr. 83 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der Emission von Schadstoffen aus dem Motor entsprechend den Kraftstofferfordernissen des Motor

    Generell gehts bei Emissionen im Fahrzeugbereich immer um die Vergleichbarkeit. Egal wie die Schaltpunkte beim Automatik sind, das Gaspedal beeinfusst maßgeblich die Emissionen.


    Einfach kurz innehalten und überlegen, wie ein bei einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe die Schaltpunkte frei gewählt werden können.


    Disclaimer:

    Ich hatte selbst einen betroffenen Golf (Schalter) und einen Audi (3.0 Automatik).

    War selbst vor einigen Jahren im automotive Bereich tätig. (Verbrauchsmessungen nach WLTP)


    M54B25: Eine Erkennung des Rollenprüfstands ist illegal, dies wurde bei VAG vom Getriebesteuergerät erledigt. Das hat nichts mit den Schaltpunkten zu tun. Es ging also explizit um den Teil der illegale Abschalteinrichtung in der Getriebe-SW. (Lenkwinkelerkennung usw.)

  • Trotz beruflich sehr viel Stress und wenig Zeit war heute mal wieder ein sehr guter Tag :) Am

    5HP1* sind jetzt auch Motordrehzahlen bis über 8000rpm möglich :) werden zwar die wenigsten brauchen, aber wer einen hochdrehenden Motor mit 5HP1* hat, kann stand heute viel Spaß haben :)


    Daneben gibt es noch ein paar weitere nette neue Erkenntnisse, die allerdings hier zu weit gehen würden :) So langsam macht das Getriebe richtig viel Spaß :)

  • Eine Erkennung des Rollenprüfstands ist illegal, dies wurde bei VAG vom Getriebesteuergerät erledigt. Das hat nichts mit den Schaltpunkten zu tun. Es ging also explizit um den Teil der illegale Abschalteinrichtung in der Getriebe-SW. (Lenkwinkelerkennung usw.)

    Das ist deine vereinfachte Kurzform - das zugrundeliegende Gerichtsverfahren und hier insbesondere das Sachverständigen-Gutachten vom 09.07.2020 kommen zu anderen Erkenntnissen, die sehr wohl die Manipulation von Schaltpunkte des Automatikgetriebes beinhalten. Deinen Sidekick mit der Zulassungsfrage von handgeschalteten Fahrzeugen lasse ich mal außen vor, schließlich sind wir bereits auf Thread-Seite 140 eines Threads für Automatikgetriebe - und um dieses geht es im o.g. aufgeführten und nun weiter erläuterten Verfahren.


    Für alle die es interessiert - gemeint ist das Klageverfahren beim Landgericht Offenburg mit dem Akz. O 159/17. Bei der Durchführung des Klageverfahrens wurde 2020 ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, das sowohl den Verbrauch als auch den Schadstoffausstoß des streitgegenständlichen Fahrzeuges (Audi Q5 2.0 TFSI mit 165kW mit einer EZ 03/2015 - für die VAG-Freaks Motorcode CNCD mit 8 Gang Tiptronic) einmal in unberührter 12 Uhr Stellung des Lenkrad und einmal mit einem Lenkeinschlag > 15 Grad vor dem Beginn des Rollenprüfstandstest untersuchen soll.


    Geprüft wurde gemäß deiner zitierten EU-Verordnung 692/2008 in der Fassung 136/2014 W also passend zum Zulassungsverfahren des Audi Q5 - mit dem NEFZ Rollenprüfstandstest. Das Ergebnis des Gutachtens ist sehr eindeutig:

    • Der Ausstoß an Stickoxiden stieg bei Lenkradeinschlag [einmalig vor dem Beginn des Rollenprüfstandstest] um 24,5 Prozent an.
    • Der Ausstoß an Kohlenmonoxid stieg bei Lenkradeinschlag um 59 Prozent an.
    • Der Ausstoß an Stickoxiden lag bei mehr als 80 mg/km - und damit über dem Grenzwert für Euro 6 Benziner von 60 mg/km. Zudem lag der Ausstoß an Stickoxiden 301 Prozent über den Herstellerangaben von Audi.
    • Der von Audi angegebene Spritverbrauch wird ebenfalls nicht eingehalten.
    • Der Lenkradeinschlag wirkt sich auf die Steuerungssoftware des Fahrzeugs aus.
    • Das Fahrzeug erkennt, ob es sich auf einem Prüfstand befindet.

    Oder in den einfacheren juristischen Worten aus dem Gutachten: Das Fahrzeug arbeitet nach der Erkennung eines Prüfstandslaufes [Räder drehen aber kein Lenkradeinschlag] mit geänderten Schaltzeitpunkten, um niedrigere Verbrauchswerte und damit auch Schadstoffemissionen zu erreichen.



    P.S: Wer die Verfahrenskette vom LG Offenburg über das OLG Karlsruhe (25 U 386/21) bis hin zum BGH (VIII ZR 146/22) weiter verfolgt, wird sehr schnell sehr ernüchternd feststellen, dass die Manipulation der Motorsteuersoftware gar nicht der Streitgegenstand ist und der Fall für den Kläger auch in der letzten Instanz abgewiesen wurde. Der juristische Ansatz in dem Klagefall war eine Entschädigung für ein Leasingfahrzeug zu erhalten (der betroffene Q5 war im Finanzleasing dem Kläger überlassen worden), weil er einen Mehrverbrauch aufweist und der Schadstoffausstoß zu hoch sei (Sachmangel). Die Audi-Anwälte haben hier mit aller Raffinesse gearbeitet, das sowohl der Mehrverbrauch als auch der Schadstoffausstoß kein Gegenstand der Finanzleasingüberlassung waren und daher kein Schaden entstanden ist (meine Kurzform des Verfahrensverlaufes).


    Aber dennoch:


    P.S.S: In der Folge der Manipulation des Rollenprüfstandsverhaltens hat die Audi AG nicht weniger als 13 KBA Rückrufe für den Q5 der Baujahre 2008 bis 2015 ausgerufen Die KBA-Referenznummern lauten 5976, 6144, 6248, 6285, 6337, 6379, 6567, 6606, 6669, 6693, 6727, 6907 und 7031. Und jeder Rückruf hat als Mangelbeschreibung "Fahrzeuge enthalten unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem." und zwei verschiedene Maßnahmen entweder "Software-Update des Motorsteuergerätes." oder "Umprogrammierung des Motorsteuergerätes.".