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Der von mir eingangs benannte Fall ist hier nachzulesen (Link) - und es ist eben leider kein Einzelfall - was sicherlich ebenso "etliche bestätigen" können, dass Anwälte quasi gewerbsmäßig Abmahnung im fünstelligen Bereich androhen, wenn Kunden ihrem Ärger in Online-Rezensionen Luft machen.
Mag ja sein, dass da Anwälte drohen - muss man da gleich den Schwanz einziehen? Ich habe auch mal mit Null Sternen einen Fensterbauer bewertet, dessen Anwalt dann über Google versucht hat, meine Bewertung entfernen zu lassen. Google hat mich zu einer Stellungnahme aufgefordert. Ich habe geantwortet, dass ich wahrheitsgemäß meine persönliche Erfahrung und meine persönliche Wertung dieser Erfahrung beschrieben habe, dazu sei das Bewertungssystem ja schließlich da (hab auch ein paar Urteile zu dem Thema zitiert). Hab nie wieder was davon gehört und die Bewertung stand Monate später auch noch drin.