Kabelbruch/Wackelkontakt?
schnelle Frage - schnelle Antwort Thread
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Abend, bin ganz neue hier und hab erste e46 gekauft.
Also, 320i Cabrio, Schaltung
Auto ist beim Verkäufer wegen HU und er hat mich Dokumente geschickt und ich melde Auto nächste Woche.
Alles ok außerdem
neue AU:
Erkannte, aber nicht behobene Mängel nach Nr.5.3 der AU-Richtlinie
und ich muss innerhalb 2 Monaten noch mal zum HU.
Ich spreche mit Verkäufer nächste Woche aber ich wollte Sie fragen, wie kann ich diese Mängel löschen und muss ich noch mal HU Bezahlen und wie viel?
Auto ist lange nicht gefahren, vielleicht es braucht Autobahn runde?
Danke
*Bin aus Kroatien und wohne in DE für ein und halb Jahr, also, keine perfekte Deutsch hier und weis noch nicht wie genau alles geht, ich hoffe ich kann mehr hier lernen -
Auto ist lange nicht gefahren, vielleicht es braucht Autobahn runde?
Welche Mängel hat den dein Auto überhaupt? -
Hat jemand von euch schon Erfahrungen mit einem "billigen" Set Osram CBI gemacht?
Finde 65€ iwie relativ günstig ... sonst kam das Set doch mindestens 90€.
Nicht dass das Fakes sind o.ä. -
Servus Leute,
bei meinem Yaris steht bald ein Ölwechsel an. Er verbraucht bislang etwa 1l auf 5000km. Ist es da überhaupt sinnvoll einen kompl. Ölwechsel zu machen, oder reicht es nur den Filter zu erneuern? Schließlich kriegt er regelmäßig frisches Öl. Danke. -
Würde immer trotzdem wechseln.
Wenn es danach geht brauch ich auch keinen machen ...
Der Schlamm / Die Späne usw der in der Ölwanne liegen kommen aber ja nicht raus. -
also, war beim eine Werkstatt in MD, hab TÜV Prüfer gefragt.
Es is nur drin wegen Gesetz
in kurz, alles in ordnung.Trotzdem, verstehe ich nicht wenn alles i.O ist warum gibts diese fehler drin.
na ja egal
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Trotzdem, verstehe ich nicht wenn alles i.O ist warum gibts diese fehler drin.
Willkommen in Deutschland - hier ist alles ordentlich geregelt - so auch die Durchführung der AU (Abgasuntersuchung) ! Grundlage dafür ist die sogenannte "Richtlinie für die Durchführung der Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen nach Nummer 6.8.2 der Anlage Villa StVZO (AU-Richtlinie)". Darin enthalten ist die Nummer 5.3. wie folgt:
ZitatWerden über den eigenständigen Untersuchungsumfang hinaus Mängel an schadstoffrelevanten Bauteilen oder an der Abgasanlage festgestellt, müssen diese in dem Nachweis unter Nummer 13 („Erkannte Mängel“) aufgeführt werden; der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter ist auf seine Verpflichtung zur Behebung dieser Mängel (§ 31 StVZO und § 23 StVO) aufmerksam zu machen.
Wenn unter Verweis auf Nummer 5.3 also etwas steht, ist das ein Mangel der nicht AU relevant ist, dir (=KfZ-Halter) aber zur Kenntnis zu geben ist. Das könnte z.B. ein loses Hitzeschutzblech oder etwas ähnliches an der AGA sein, das die AU selbst nicht verhindert aber dennoch zur allgemeinen Betriebssicherheit gehört. Jetzt kann der HU-Prüfer mit dieser Info entscheiden, ob der Wagen die HU besteht, den Mangel selbst anders bewerten oder eine Behebung und Wiedervorführung anordnen.
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wärst du in eine gute Werkstatt zum TÜV gegangen, die hätten dir den Fehlerspeicher gleich gelöscht
und wenn das das einzigste Problem gewesen wäre hättest du deinen TüV bekommen...so zu mindest bei uns....
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wärst du in eine gute Werkstatt zum TÜV gegangen, die hätten dir den Fehlerspeicher gleich gelöscht
Wie ist denn der Fehlercode für ein lockeres Hitzeschutzblech des ESD?
Der TE hat nämlich nix von einem Fehlercode oder dergleichen geschrieben, sondern lediglich nach der Bedeutung des Bezuges der Nr. 5.3 im AU Bericht gefragt - und da steht nix von ODB Fehlercode only...