ob diese Art der Abnahme durch einen selbstständigen Prüfer bei der KÜS gemacht werden darf (Hintergrund der Frage: sollte eine Einzelbetriebserlaubnis nach §21 nötig sein, ist mein Wissensstand, dass diese nur von amtlichen Prüfern beim TÜV gemacht werden dürfen)
21er Abnahmen können jetzt von allen HU-Prüforganisationen vorgenommen werden - da gab es bis vor einigen Jahren noch Unterschiede zwischen Ost- (DEKRA) und Westdeutschland (TÜV S/N) - das ist jetzt weggefallen. Aber frag doch einfach deinen KÜS-Prüfer mal Beim Preis gibt es aber wohl doch von Organisation zu Organisation größere Unterschiede - das ist nicht wie die HU genormt.
Reicht all das für eine Eintragung per Einzelabnahme aus?
Da du die M313 mit den originalen Reifengrößen fahren möchtest, sollte das reichen - sonst wäre noch ein Impacttest notwendig - und spätestens daran scheitert es dann i.d.R.
Aber auch schon wie von Karsten geschrieben - sprech mit deinem Prüfer -am besten natürlich persönlich- und bring alle Unterlagen mit - am Telefon ist es dann doch öfter unverbindlich/belanglos...