ZitatGutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß § 21......
Kommt darauf an.
Du hast also irgendwas Abnehmen lassen.
Felgen, AGa, bla bla...
Jetzt kommt darauf an, was der Prüfer rein geschrieben hat.
1. Eintragung in die Papiere durch die Zulassungsstelle bei nächster Gelegenheit
2. Eintagung in die Papiere sofort...
(Beides sinngemäß)
Ersteres musst du einfach nur zur HU mitnehmen.
Letzteres KANN dir der TÜV die Plakette verweigern da nicht in den Papieren.